Koschyk: Videoüberwachung an gefährdeten öffentlichen Plätzen zur Terrorabwehr unverzichtbar
Berlin (ots)
Anlässlich des Bombenfunds in Dresden erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Aus dem glücklicherweise verhinderten Bombenattentat am Dresdener Bahnhof muss jetzt schnell die Konsequenz gezogen werden, dass an Bahnhöfen und weiteren gefährdeten öffentlichen Einrichtungen Videoüberwachung einschließlich der Speicherung des Filmmaterials durchgeführt werden.
Auch wenn aufgrund der Wachsamkeit eines Bahnangestellten und des professionellen Einsatzes der Beamten des Bundesgrenzschutzes das Schlimmste verhindert werden konnte, darf die jetzt erneut offenkundig gewordene Gefahr nicht weiter verdrängt werden. Deutschland ist ein Angriffsziel der Terroristen, und es ist dringend erforderlich, dass die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Dazu gehört, dass gefährdete Orte videoüberwacht werden und Überwachungsprotokolle geführt werden.
In Dresden wurden unter Berufung auf den Datenschutz von der Deutschen Bahn AG, die im Bahnhof Dresden aufgrund ihres Hausrechts tätig wird, die Videoaufnahmen nicht gespeichert, obwohl technisch die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Deshalb stehen keine verwertbaren Aufzeichnungen über das Abstellen des Sprengstoffkoffers und damit auch keine Hinweise auf einen eventuell aus dem terroristischen Umfeld stammenden Täter zur Verfügung. Das ist umso bedauerlicher, als Datenschutzvorschriften der generellen Videoüberwachung und der entsprechenden Speicherung gerade nicht entgegenstehen.
Im Bedarfsfall, z.B. bei Einsätzen bei Großveranstaltungen, nimmt im Übrigen der Bundesgrenzschutz im Rahmen seiner bahnpolizeilichen Aufgaben der Gefahrenabwehr die Videoüberwachung mit der erforderlichen Datenspeicherung vor.
Angesichts der generellen Bedrohung durch Terrorangriffe in Deutschland ist es dringend erforderlich, die generelle Videoüberwachung an Bahnhöfen sowie an sonstigen gefährdeten öffentlichen Einrichtungen vorzunehmen.
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