Carstensen/Connemann: Trittin muss Bundesamt für Naturschutz stoppen
Berlin (ots)
Anlässlich der Feststellung der fehlerhaften Anwendung der FFH- Richtlinie durch das Bundesamt für Naturschutz für den Bereich außerhalb der 12 Seemeilen-Zone erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter-Harry Carstensen MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB:
Bundesminister Trittin muss unverzüglich die falsche Auslegung der FFH-Richtlinie für den Bereich außerhalb der 12 Seemeilen-Zone korrigieren. Ansonsten führt dies zu großen Wettbewerbsnachteilen für alle deutschen Nutzer, so u. a. für die Fischer und die Betreiber von Offshore-Windenergieanlagen.
Laut einer Studie der Bundesforschungsanstalt für Fischerei (www.bfa- fisch.de) unter dem Titel Zur Ausweitung von Natura 2000- Schutzgebieten in der AWZ von Nord- und Ostsee unter Berücksichtigung der FFH-Lebensraum Typen und Fischarten wird die Gebietsauswahl durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) massiv kritisiert. Ansatzpunkt für die Kritik ist die Verwendung der Habitat-Kategorien Riff und Sandbank, die als Grundlage für die Ausweisung der FFH-Richtlinie herangezogen werden. Laut der Studie hat das BfN bei der nationalen Umsetzung in der AWZ Kartierhinweise zu Riffen und Sandbänken veröffentlicht, die substanziell von der in der Wissenschaft gängigen Auffassung abweichen. Danach müsse z. B. ein Riff felsigen oder biologisch verfestigten Untergrund aufweisen. Nach dem Verständnis des BfN sei aber bereits jedes Geröllfeld und jede Miesmuschelbank im Watt ein Riff.
Man muss sich fragen, ob das BfN nicht fähig ist, die FFH-Richtlinie korrekt anzuwenden oder hier wieder einmal mehr bewusst eine nationale Verschärfung aus ideologischen Motiven vorgenommen hat. Beides ist unakzeptabel. Dies führt zu drastischen Wettbewerbsverzerrungen der Betroffenen. So drohen der deutschen Fischerei mittelfristig erhebliche Fanggebietsverluste, wenn den Fischereibetrieben zukünftig Veränderungen in den Schutzgebieten angelastet werden.
Aussitzen statt Handeln scheint die Devise von Bundesminister Trittin zu sein. Es ist jedoch eiliges Handeln geboten. Die bisherigen Schutzgebietspläne für Nord- und Ostsee müssen unverzüglich unter Beteiligung von unabhängigen Experten unter strikter Beachtung der FFH-Richtlinie erarbeitet werden.
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