Koschyk: Abwehr von Terror aus der Luft erfordert Grundgesetzänderung
Berlin (ots)
Zur Ankündigung, das Kabinett werde im Oktober ein Luftsicherheitsgesetz verabschieden, erklärt der innenpolitische Sprecher, Hartmut Koschyk, MdB:
Zwei Jahre nach den verheerenden Anschlägen vom 11. September 2001 hat der Bund die unklare Rechtslage für die Abwehr von Gefahren aus der Luft immer noch nicht geregelt.
Ein Luftsicherheitsgesetz umgeht die notwendige Grundgesetzänderung und ist nicht mehr als ein fauler Kompromiss zwischen den von Beginn an weit auseinander liegenden Positionen der Minister Struck und Schily. Die Bundesregierung muss ihr Wirr - Warr sofort beenden und die notwendige Grundgesetzänderung einleiten. Es ist unverantwortlich, wenn Rot-Grün weiter die notwendige Anpassung des Grundgesetzes an neue Gefährdungslagen ablehnt. Die rein ideologischen Gründe, aus denen Rot-Grün die Grundgesetzänderung verweigert, müssen zugunsten der Sicherheit unserer Bevölkerung zurückgestellt werden.
Die notwendige Klarstellung im Grundgesetz muss jetzt erfolgen und zugleich durch eine Änderung der Verfassung auch erweiterte Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren in besonderen Gefahrenlagen regeln. Die Streitkräfte sollen im Falle terroristischer Bedrohung auf Anforderung eines Landes insbesondere zum Schutz ziviler Objekte eingesetzt werden können, wenn in diesem Fall die Polizeikräfte des Bundes und der Länder nicht mehr ausreichen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.
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