Marschewski: Es ist eine Frage der Gerechtigkeit
Berlin (ots)
Zu der von der Bundesregierung beabsichtigten Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und der geplanten Auflösung des Ausgleichsfonds erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Wenn die Bundesregierung behauptet, dass es im Bereich des Kriegsfolgenrechts keinen Regelungsbedarf mehr gebe, dann ist das falsch. Per Gesetz will Rot-Grün den entsprechenden Ausgleichsfonds abschaffen, der bislang unabhängig von Regierungskassen für den Lastenausgleich zuständig ist. Der Rest immerhin Einnahmen und Ausgaben von jährlich rund 160 Millionen Euro soll nun unmittelbar über den Bund abgewickelt werden.
Schön ausgedacht. Während die Ausgaben des Fonds kontinuierlich sinken, steigen die Einnahmen. Zum Beispiel durch Rückflüsse des Lastenausgleichs aus Vermögensrückgaben in den Vertreibungsgebieten mit stark zunehmender Tendenz. Zwar hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages bereits 2002 die Auflösung des Ausgleichsfonds empfohlen, jedoch gleichzeitig eine baldige Schlussgesetzgebung zur Kriegsfolgenbeseitigung unter Berücksichtigung der Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und der volkswirtschaftlichen Möglichkeiten. Es ist in der Tat eine Frage der Gerechtigkeit. Denn in einer Schlussgesetzgebung müssten auch noch offene Fragen geregelt werden, vor denen sich die Bundesregierung drücken will: Leistungen für deutsche Zwangsarbeiter, Entschädigungsregelung für Heimkehrer in den neuen Bundesländern, Bereinigung der Stichtagshärten des Vertriebenen-Zuwendungsgesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes, außerdem verbesserte Regelungen zur Hilfe für Opfer der SED- Diktatur, die heute oft noch im Gegensatz zu ihren früheren Peinigern im sozialen Abseits stehen.
Die Auflösung des Ausgleichsfonds muss einhergehen mit der Schlussgesetzgebung zur Kriegsfolgenbeseitigung. Die Gelder sollten weiterhin unabhängig und damit zielgerichtet verwaltet werden. Dazu könnte man zwei bestehende Stiftungen zu einer zusammenlegen: Die Bonner Stiftung für ehemalige politische Häftlinge und die Heimkehrerstiftung zu einer Stiftung für die Opfer des Vertreibungs- und SED-Unrechts. Auch hier darf es keinen Schlussstrich des Vergessens geben.
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