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Gröhe: Wahlfarce in Tschetschenien – kein Beitrag zu politischer Konfliktlösung

Berlin (ots)

Zu den Präsidentschaftswahlen in Tschetschenien am
5. Oktober 2003 erklärt der Sprecher für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB:
Nicht Frieden spiegelt den Alltag der tschetschenischen
Bevölkerung wieder, sondern Todesschwadrone, Terroranschläge und
Entführungen, Morde und Folterungen, begangen sowohl von russischen
Soldaten und Geheimdienstangehörigen als auch von tschetschenischen
Separatisten. Die gestrige Präsidentschaftswahl war eine Farce. Sie
verdeutlicht, dass ein Friede für die tschetschenische
Zivilbevölkerung in weiter Ferne liegt und Russland keine Politik
verfolgt, die auf eine friedliche Lösung in der Kaukasusrepublik
zielt.
Die massive Einflussnahme der russischen Regierung, durch die
Achmed Kadyrow trotz geringen Rückhalts in der eigenen Bevölkerung
zum einzigen aussichtsreichen Kandidaten wurde, hat die Wahlen zur
Farce werden lassen. Wiederholt wurde von ernstzunehmenden
Menschenrechtsorganisationen wie Memorial der Vorwurf erhoben, dass
Namen auf Wählerlisten gefälscht, erfundene Namen oder die Namen
bereits Verstorbener hinzugefügt worden seien. Die Umstände, unter
denen die Wahlen in Tschetschenien stattfanden, sind ein schlechtes
Zeichen für die demokratische Entwicklung in Russland insgesamt.
Aufgrund dieser Umstände dürfen die Bundesrepublik Deutschland und
die westliche Staatengemeinschaft die Wahl von Kadyrow nicht
anerkennen.
Die Wahlen fanden in einem Klima statt, das von schweren
Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet war. Dafür tragen die
russischen Truppen und Sicherheitsorgane mit ihren berüchtigten
Säuberungsaktionen, die von Kadyrows Sohn Ramsan befehligte Leibgarde
des neuen Präsidenten und die tschetschenischen Separatisten, die
zunehmend zu terroristischen Mitteln greifen, die Verantwortung.
Trotz gegenteiliger Beteuerungen Putins herrscht ein Klima der
Straflosigkeit im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen, die die
russischen Sicherheitsorgane begehen. Selbstverständlich darf sich
Russland gegen Terroristen zur Wehr setzen. Es muss dabei aber die
Menschenrechte achten bzw. begangene Menschenrechtsverletzungen
ahnden.
Erforderlich bleibt eine politische Lösung. Die Wahlen waren kein
Schritt in diese Richtung. Notwendig ist die Einbeziehung
authentischer Führer des tschetschenischen Volkes. Islamistische
Terroristen können dabei keine Partner einer Verhandlungslösung sein.
Das Schweigen der europäischen Regierungschefs, auch von Kanzler
Schröder, im Vorfeld dieser Wahlfarce war beschämend. Die
Bundesregierung muss in Moskau unmissverständlich auf die Achtung der
Menschenrechte und eine politische Lösung des Tschetschenien-
Konflikts drängen. Putins jetzige Politik verschärft die Lage. Die
Bundesregierung ist daher auch aufgefordert, sich für die Ernennung
eines Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für den Kaukasus
einsetzen. Eine internationale Friedenskonferenz unter Beteiligung
aller Konfliktparteien ist die einzige Hoffnung für die Beendigung
des Terrors in Tschetschenien.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

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Fax: (030) 227-56660
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