Koschyk/Binninger: Wirksame Abwehr von Terror aus der Luft nur mit Grundgesetzänderung
Berlin (ots)
Zur heutigen Verabschiedung eines Luftsicherheitsgesetzes durch das Kabinett erklären der innenpolitische Sprecher, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Clemens Binninger MdB:
Das heute im Kabinett verabschiedete Luftsicherheitsgesetz umgeht die notwendige Grundgesetzänderung. Dieses Gesetz, das eine Folge der Terroranschläge des 11. September 2001 sein soll, ist keine wirksame Waffe im Anti-Terror-Kampf.
Es ist unverantwortlich, wenn Rot-Grün weiter die notwendige Anpassung des Grundgesetzes an neue Gefährdungslagen ablehnt. Die rein ideologischen Gründe, aus denen Rot-Grün die Grundgesetzänderung verweigert, werden zugunsten der Sicherheit unserer Bevölkerung nicht zurückgestellt.
CDU und CSU bleiben bei ihrer Forderung, dass die notwendige Klarstellung im Grundgesetz erfolgen muss. Wir freuen uns, dass Minister Schily, wie er soeben in der Pressekonferenz bekannt gegeben hat, diese Klarstellung jetzt befürwortet. Zugleich muss darüber hinaus aber eine Änderung der Verfassung auch erweiterte Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren in besonderen Gefahrenlagen regeln. Die Streitkräfte sollen im Falle terroristischer Bedrohung auf Anforderung eines Landes insbesondere zum Schutz ziviler Objekte eingesetzt werden können, wenn in diesem Fall die Polizeikräfte des Bundes und der Länder nicht mehr ausreichen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.
Dass Verteidigungsminister Struck jetzt auf das parlamentarische Verfahren hofft, um weitere seinen Vorstellungen entsprechende Änderungen durchsetzen zu können, zeigt, welche disziplinarischen Kräfte allein wirken mussten, um sich auf dieses untaugliche Gesetz verständigen zu können.
Wäre Minister Struck konsequent bei seiner Überzeugung geblieben, die Grundgesetzänderung sei erforderlich, und hätte dies durchgesetzt, wäre unser Land den entscheidenden Schritt weiter. Jetzt haben wir die unfassbare Situation, dass der schwerste Grundrechtseingriff den man sich vorstellen kann, ohne verfassungsrechtliche Legitimation erfolgen soll.
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