Storm: Erwerbstätigenversicherung ist ein Irrweg
Berlin (ots)
Zu den gestern auf dem SPD-Parteitag für den Rentenbereich getroffenen Beschlüssen zur Einführung einer Erwerbstätigenversicherung erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB:
Der SPD-Parteitag zeigt einmal mehr: In der SPD herrscht heilloses Durcheinander in der Rentenpolitik. Während das Bundessozialministerium derzeit unter Hochdruck an der Ausarbeitung der Beschlüsse vom Rentengipfel Mitte Oktober 2003 feilt, setzen sich die Sozialromantiker auf den SPD-Parteitag mit ihrer Forderung nach Einführung einer Erwerbstätigenversicherung durch. Bundeskanzler Gerhard Schröder wird spätestens bis zur Kabinettssitzung am 3.12.2003 klären müssen, wohin die Reise in der Rentenpolitik geht. Die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung wird die Union in keinem Fall mittragen. Zwar mag die Grundidee der Erwerbstätigenversicherung, dass alle Bürger in ein System einzahlen und sich die Beiträge nicht nur nach dem Arbeitseinkommen berechnen, sondern alle Einkünfte herangezogen werden, auf den ersten Blick bestechend klingen. Tatsächlich ist die Erwerbstätigenversicherung aber ein Irrweg. Denn mit einer Ausweitung des versicherten Personenkreises und einer Einbeziehung anderer Einkommensarten in die Beitragspflicht können die mit den Folgen der demographischen Entwicklung einhergehenden Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gelöst werden. Nach einer Ende 2001 veröffentlichten Studie des Prognos-Instituts für die Hans-Böckler-Stiftung ist vielmehr das genaue Gegenteil zu erwarten. Danach könnte der Rentenbeitrag zwar zunächst gesenkt werden. Langfristig und gerade dann, wenn die demographische Belastung ihren Höhepunkt erreicht, müsste aber mit einem vergleichsweise stärkeren Anstieg des Beitragssatzes gerechnet werden. Denn jede Ausweitung des Versichertenkreises in der Rentenversicherung schlägt sich zeitversetzt auch in höheren Leistungsverpflichtungen nieder.
Zudem wäre eine Einbeziehung der Beamten in die Rentenversicherung mit zusätzlichen Belastungen der öffentlichen Haushalte in zweistelliger Milliardenhöhe verbunden, weil Bund, Länder und Gemeinden für die aktiven Beamten Rentenbeiträge abführen müssten. Daneben hätten die Gebietskörperschaften weiter für die Versorgung der bereits ausgeschiedenen Beamten aufzukommen. Das ist angesichts der derzeitigen und der zumindest auf absehbare Zeit anhaltenden dramatischen Finanzlage der öffentlichen Haushalte faktisch ausgeschlossen. Die Finanzierung wäre nur über eine massive Steuererhöhung möglich eine absurde Vorstellung. Falls deshalb die Finanzierung der laufenden Pensionsansprüche nicht vom Steuerzahler getragen werden sollte, müsste sie von den Beitragszahlern übernommen werden. Die einnahmeseitigen Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung bei Einbeziehung der Beamten wären dann aber durch die Übernahme der bestehenden Pensionslasten sogleich wieder zunichte gemacht. Mehreinnahmen, die in einen Generationenfonds fließen könnten, wie die SPD meint, stünden damit gar nicht zur Verfügung.
Auch eine Einbeziehung anderer Einkommensarten in die Beitragspflicht würde zu keiner Entlastung der Rentenfinanzen führen. Denn den zusätzlichen Beiträgen stünden zeitversetzt entsprechend höhere Leistungen gegenüber. Mit der viel beschworenen Nachhaltigkeit in der Alterssicherungspolitik hat die Erwerbstätigenversicherung damit nichts gemein. Es wird Zeit, dass auch die SPD diese Tatsachen zur Kenntnis nimmt und sich von ihrer Erwerbstätigenversicherungsträumerei verabschiedet. Ansonsten ist ein möglicher Rentenkonsens im nächsten Jahr von vornherein zum Scheitern verurteilt.
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