Koschyk: Bundesregierung ohne klares Bekenntnis zum Berufsbeamtentum
Berlin (ots)
Zur Nicht-Beantwortung der schriftlich gestellten Frage nach der Haltung der Bundesregierung zur Zukunft des Berufsbeamtentums erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Bundesregierung findet keine positiven Antworten auf Fragen nach der Zukunft des Berufsbeamtentums und misstraut der Wirksamkeit des Artikels 33 unserer Verfassung. Dies jedenfalls geht aus der Antwort auf eine schriftliche Frage aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung hervor.
Befragt nach ihrer Haltung zu der u. a. von der baden- württembergischen SPD-Vorsitzenden und Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogt erhobenen Forderung nach einem Abschied vom althergebrachten Beamtentum, hat sie lediglich dargestellt, dass über diese Frage schon lange diskutiert wird. Ob sie diese Forderung befürwortet, sagt die Bundesregierung nicht. Sie mochte noch nicht einmal bestätigen, dass mit Artikel 33 des Grundgesetzes, nach dem das Recht des öffentlichen Dienstes zwingend unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln ist, die sachgerechte Wahrnehmung der wesentlichen öffentlichen Aufgaben heute tatsächlich durch eine am Allgemeinwohl orientierte Amtsführung und eine uneingeschränkte Dienstleistungspflicht gewährleistet wird. Nach Auskunft der Bundesregierung soll das lediglich so sein. So viel Misstrauen, so viel Missachtung gegenüber dem Einsatz der Beamten etwa bei Polizei, Feuerwehr, Justiz und allen anderen Bereichen wurde bislang vom obersten Dienstherrn der Beamten nicht formuliert. Wenn die Bundesregierung hier Defizite sieht, sollte sie Ross und Reiter nennen.
Bürger und Betroffene in unserem Land können sicher sein, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weder zur schleichenden noch zur offenen Abschaffung des Berufsbeamtentums die Hand reichen wird. Wir schützen die mit der besonderen Gemeinwohlverpflichtung verbundenen Grundsätze des Beamtenrechts. Hierzu stehen wir uneingeschränkt. Mit Blick in die Zukunft ist ohnehin eher an eine Ausweitung denn an eine Einschränkung des Beamteneinsatzes zu denken, da das Beamtenrecht trotz aller Vorurteile wesentlich flexibler ist als das Tarifrecht für die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst. Hinzu kommt, dass Untersuchungen des Bundesrechungshofes davon ausgehen, dass der Einsatz von Beamten für die Steuerzahler insgesamt günstiger ist als der von Arbeitnehmern. Wir drängen daher auf eine Weiterentwicklung des Dienstrechts, die die Vorteile des Berufsbeamtentums sichert und ausbaut. Es wäre schön, wenn sich auch die Bundesregierung künftig mit positiven Beiträgen an der Debatte beteiligen würde.
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