Röttgen: Graffiti-Debatte unterstreicht rot-grüne Handlungsunfähigkeit
Berlin (ots)
Anlässlich der Bundestagsdebatte zur Blockade der Regierungsfraktionen bei der strafrechtlichen Erfassung von Graffiti erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Graffiti und Schmierereien an Hauswänden und anderem fremden Eigentum sind Sachbeschädigungen. Diese Tatsache muss endlich auch Eingang ins Strafgesetzbuch finden. Die Schäden bei Hausbesitzern, Städten, Gemeinden und anderen Betroffenen summieren sich auf jährlich mehrere 100 Millionen Euro.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Anfang 2003 - wie auch schon in der 14. Wahlperiode - einen Gesetzentwurf vorgelegt (15/302 vom 14.01.2003), der eine Ergänzung des Tatbestandes der Sachbeschädigung um das Merkmal verunstalten vorsieht. So würde Graffiti eindeutig strafrechtlich erfasst.
Die Beratungen im Rechtsausschuss werden aber seit Monaten von der Mehrheit der Regierungskoalition verzögert. Rot kündigt Einigungswillen an, Grün blockiert, das Ergebnis ist Stillstand.
Dabei hat die öffentliche Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses unzweifelhaft gezeigt: Unerwünschte Graffiti gehören ins Strafgesetzbuch. Der Tatbestand der Sachbeschädigung ermöglicht derzeit keine praktikable Verfolgung, da dem Täter eine Substanzverletzung der Sache nachgewiesen werden muss. Das erfordert zeit- und kostenaufwändige Gutachten, die wegen der unklaren Gesetzeslage meist dennoch nicht zu einer Strafbarkeit führen.
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