Heiderich: Künast-Entwurf verhindert Grüne Gentechnik in Deutschland
Berlin (ots)
Zur geplanten Novellierung des Gentechnikgesetzes erklärt der Beauftragte für Bio- und Gentechnik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich MdB:
Die Vorlage von Ministerin Künast würde zu einer Verhinderung der Grünen Gentechnik über die Hintertür führen, was von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion nicht mitgetragen werden kann. Der Gesetzentwurf ist in dieser Art und Weise nicht akzeptabel. Die vorgesehenen Regelungen, insbesondere zur Haftung, sorgen für eine eindeutige Verunsicherung der Landwirtschaft.
So bringt die vorgesehene gesamtschuldnerische Haftung für jeden Landwirt ein so hohes wirtschaftliches Risiko, dass er auf einen Anbau eher verzichten wird, als sich diesem finanziellen Risiko auszusetzen. Diese Regelung ermöglicht zudem einen hohen Grad an Willkür und soll offensichtlich die Koexistenz von vornherein unmöglich machen.
Auch die Absicht, die Regeln der Guten fachlichen Praxis, die die GVO anbauenden Landwirte einhalten müssen, im Wege der Verordnung ständig ändern zu können, trägt nicht zur Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirte bei. Es geht auch nicht an, dass Bundesministerin Künast alle entscheidenden Details der Koexistenz am Parlament vorbei in Verordnungen regelt.
Im Übrigen sind die Regelungen so kompliziert und umfangreich, dass allein schon diese bürokratischen Hürden die Anwendung blockieren und bei den Landwirten zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen würden. Im Ergebnis wird der Künast-Entwurf dem Verkauf importierter Gentechnik-Produkte den Weg ebnen, die Nutzung und Forschung dieser Technologie in Deutschland aber weiter erschweren.
Die Bundesregierung hat sich seit Jahren geweigert, die weltweite Verbreitung der GVO-Pflanzen wahrzunehmen und durch Probeanbauprogramme eigene Erfahrungen auf diesem Gebiet zu sammeln. Dadurch fehlen in Deutschland nun jegliche Erfahrungswerte im praktischen Umgang mit dem großflächigen Anbau von GVO-Pflanzen. Um spezifische Verordnungen wie Abstandsregelungen im Gentechnikgesetz festlegen zu können, ist ein vorgeschalteter bundesweiter Erprobungsanbau jedoch unvermeidlich und muss schleunigst realisiert werden.
Bei den Regelungen für den Laborbereich übernimmt Künast bemerkenswerter Weise jetzt die Initiativen der CDU/CSU, die sie vor einem Jahr noch abgelehnt hat, so beispielsweise bei der Vereinfachung der Arbeiten durch ein Anzeige- statt eines Anmeldeverfahrens. Das zeigt, dass die CDU/CSU auch dort die richtigen Argumente hatte.
Der Bundesregierung sollte klar sein, dass nur ein Gentechnikgesetz, das eine wirkliche Koexistenz der verschiedenen Anbauweisen ermöglicht, im Bundesrat akzeptiert werden wird.
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