Meister: Umsatzsteuerbetrug wirksam bekämpfen!
Berlin (ots)
Anlässlich eines morgen stattfindenden Fachgesprächs zum Umsatzsteuerbetrug mit Vertretern Europäischer Institutionen und des Bundesrechnungshofs erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Mit einem Aufkommen von ca. 140 Mrd. Euro gehört die Umsatzsteuer zu den wichtigsten Steuerquellen unseres Staates. Berichte über Steuerausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe müssen daher eine Ursachenforschung und die Ergreifung zielgerichteter Maßnahmen auslösen.
Der Bundesrechnungshof hat sich mit dieser Angelegenheit befasst und kommt in seinem Bericht vom 3. September 2003 (Drs. 15/1495) zu dem Ergebnis, dass dem Fiskus durch nationale und internationale Betrugsdelikte im Bereich der Umsatzsteuer jährlich zweistellige Milliardenbeträge entgehen. Dabei werden gezielt die Schwächen des Umsatzsteuersystems ausgenutzt.
Die Regierungskoalition hat mit dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, dem Steueränderungsgesetz 2003 und dem Haushaltsbegleitgesetzes 2004 zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die wegen ihres Ausnahmecharakters das Umsatzsteuerrecht verkomplizieren, den Unternehmen weitere bürokratische Lasten aufbürden und teilweise der Genehmigung der Europäischen Kommission bedürfen. Außerdem soll die Bundesregierung nun sogar einen Systemwechsel erwägen, um dem Umsatzsteuerbetrug Herr werden zu können. All dies lässt Zweifel daran aufkommen, dass der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung durch die Bundesregierung eine Strategie zugrunde liegt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass ein Rechtsstaat, der gegen den Steuerbetrug mit Steuerausfällen in zweistelliger Milliardenhöhe nicht effizient vorgeht, unglaubwürdig wird. Zudem dürfen die durch Steuerbetrug verursachten Steuerausfälle nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Deshalb ist es nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besonders wichtig, dass der Gesetzgeber die richtigen Maßnahmen ergreift.
Sie müssen einerseits zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs geeignet sein, dürfen aber andererseits nicht unverhältnismäßig sein. Dies hätte schon während der Beratung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 geschehen können, in deren Verlauf die Regierungskoalition eine Anhörung der Sachverständigen abgelehnt hat. Auf Anregung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion findet morgen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ein Fachgespräch zum Umsatzsteuerbetrug statt. U. a. wird zu diskutieren sein, ob ein Systemwechsel möglich und nötig ist.
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