Reiche: Rückschritt Ausbildungsplatzabgabe
Berlin (ots)
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB, erklärt zum Vorhaben der SPD- Bundestagsfraktion, ein Gesetz für eine Ausbildungsplatzabgabe vorzulegen:
Das von SPD-Fraktionschef Müntefering für den März angekündigte Gesetz zur Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe ist ein Rückschritt, wird das Lehrstellenproblem verschärfen und lenkt nur von der eigentlichen Aufgabe ab: das Berufsbildungsrecht grundlegend zu reformieren.
Nach der erfolgreichen Nachvermittlungsaktion betrug die rechnerische Ausbildungsplatzlücke für den Beratungsjahrgang 2002/2003 Ende Dezember 2003 12.000. Diese Zahl ist zu hoch. Falsch ist es aber, daraus den Schluss zu ziehen, das Bürokratiemonster einer Ausbildungsplatzabgabe einzuführen.
Wenn ein Unternehmen nicht oder nur eingeschränkt ausbildet, ist dies in der Regel kein Mangel an Ausbildungsbereitschaft. Verantwortlich hierfür ist vielmehr die dramatische Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Betriebe in den letzten Jahren. Gerade in dieser Situation wäre eine Ausbildungsabgabe weiteres Gift für das wirtschaftliche Wachstum.
Mit einer Ausbildungsplatzabgabe wäre die Ausbildungsleistung jedes einzelnen Betriebes zu überprüfen. Bürokratie und Verwaltungsapparat würden schon wegen der ständigen Betriebsüberprüfungen und wegen der verwaltungsmäßigen Abwicklung erheblich aufgebläht. Gegebenenfalls entstünde sogar eine neue Behörde. Je nach Abgabenmodell müssten die Kammergesetze und/oder das Berufsbildungsgesetz mit Zustimmung der Länder geändert werden. Bereits heute können allein im Handwerk rund 35.000 Lehrlinge nicht eindeutig einem bestimmten Gewerk zugeordnet werden. Eine exakte Feststellung der Ausbildungsverhältnisse pro Betrieb käme dementsprechend einem neuen Bürokratiewahn gleich.
Die SPD-Bundestagfraktion ist aufgefordert, das Berufsbildungsrecht zu novellieren, so wie es die CDU/CSU-Bundestagfraktion in ihrem Eckpunkteantrag Stärkung der dualen Berufsausbildung in Deutschland durch Novellierung des Berufsbildungsrechts (Drucksache 15/1348) vorgegeben hat.
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