Hasselfeldt: Gentechnikgesetz bringt Unsicherheit anstatt Wahlfreiheit!
Berlin (ots)
Anlässlich des heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Novellierung des Gentechnikrechts erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Der von der Bundesregierung heute beschlossene Gesetzentwurf zur Novellierung des Gentechnikrechts zeugt von der ideologischen Prägung der grünen Ministerin Künast: Wie ein roter Faden zieht sich ihre skeptische bis ablehnende Haltung gegenüber der Zukunftstechnologie Grüne Gentechnik durch den Entwurf. Dies widerspricht nicht nur dem eigens in dem Entwurf festgelegten Zweck, der Förderung der Grünen Gentechnik, sondern führt auch die von Bundeskanzler Schröder so vollmundig und medienwirksam ausgerufene Innovationsoffensive ad absurdum!
Noch weniger hat eine solche Haltung mit Wahlfreiheit zu tun. Gerade diese soll aber der Gesetzentwurf für Verbraucher und Landwirte gewährleisten sie sollen selbst entscheiden können, ob sie gentechnisch veränderte Produkte oder Produktionsmittel kaufen, verwenden oder erzeugen möchten.
So, wie die Bundesregierung den Gesetzentwurf und insbesondere die Regelungen zur Koexistenz als Miteinander aller Formen der Landwirtschaft ausgestaltet hat, kann aber von Wahlfreiheit nicht gesprochen werden. Denn selbst wenn der Landwirt alle für die Verwendung von Gentechnik aufgestellten Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen befolgt, soll er für Schäden seiner Nachbarn haften müssen, wenn es zu ungewollten Auskreuzungen oder Einträgen durch Pollenflug kommt. Vor diesem Hintergrund kann keinem Landwirt angeraten werden, Gentechnik zu verwenden er würde sich einem unkalkulierbaren Haftungsrisiko aussetzen. Noch mehr Rechtsunsicherheit tritt durch die in dem Gesetzentwurf verankerte gesamtschuldnerische Haftung ein: Kann nicht zurückverfolgt werden, woher ungewollte Einträge durch Pollenflug stammen, sollen die umliegenden Anbauer gentechnisch veränderter Agrarprodukte gemeinsam haften und dies unabhängig davon, ob ihre Saat tatsächlich Quelle der Übertragung war! Es wird damit auf jegliches Kausalitätserfordernis verzichtet, was sämtliche Rechtsgrundsätze auf den Kopf stellt!
Unter diesen Umständen kann die Verwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft kaum rentabel sein. Mit Wahlfreiheit hat das wenig zu tun.
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