Fischer/Börnsen: Zuständigkeitswirrwarr beenden Deutschland braucht eine einheitliche Küstenwache
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Debatte zum Thema Schaffung einer nationalen Küstenwache erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB, sowie der zuständige Berichterstatter Wolfgang Börnsen MdB:
Sicherheit ist ein wichtiges Gut: Wir können uns im Katastrophenfall in den deutschen Küstengewässern nicht erst ein Kompetenzgerangel zwischen fünf Bundesministerien und den zuständigen Länderministerien leisten daher brauchen wir eine schlagkräftige nationale Küstenwache.
Bei terroristischen Angriffen, aber auch bei drohenden Schiffskollisionen kann bedingt durch die bestehenden bürokratischen Zuständigkeitsregelungen nicht effizient eingegriffen werden. Auch das neu geschaffene Havariekommando und die bestehenden Küstenwachen der Länder sind lediglich informelle Koordinierungsverbünde ohne eigene Zuständigkeit. Sie reichen bei weitem nicht aus, um ökologische und ökonomische Schäden durch Unfälle auf See effektiv bekämpfen zu können Besonders wichtig ist im Fall von terroristischer Bedrohung die Möglichkeit, die Bundesmarine zur Unterstützung anzufordern. Erforderlich ist hierfür, den Einsatz von Bundesmarine und Bundesgrenzschutz auf eine gesicherte Rechtsgrundlage zu stellen.
Mit unserem Antrag kommen wir auch Forderungen des Bundesrechnungshofes und des Haushaltsauschusses nach, die die Bundesregierung bereits mehrfach hinsichtlich der Einsparmöglichkeiten auf die Konzentration aller Seedienste hingewiesen haben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher in ihrem heute debattierten Antrag Schaffung einer nationalen Küstenwache die Bundesregierung auf, alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer nationalen Küstenwache zur Gefahrenerforschung und Gefahrenabwehr auf See zu schaffen. Deren Aufgaben sollen neben der Abwehr aller Gefahren auf See für Seeverkehr, Mensch und Umwelt auch den polizeilichen Grenzschutz und die Überwachung des Fischfangs und der Ein- und Ausfuhr von Waren umfassen.
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