Austermann: Verschweigt Eichel vor Wahl in Hamburg verfassungswidrige Haushaltsplanung?
Berlin (ots)
Zu den Beschwichtigungsversuchen des Bundesfinanzministeriums, die Koalitionshaushälter Schöler und Hermenau redeten viel zu früh über ein Sparpaket 2005, erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Walter Schöler und Antje Hermenau haben völlig Recht, wenn sie von der Bundesregierung bereits jetzt Klarheit über ein Sparpaket 2005 verlangen. Die Abläufe im Jahr 2003 haben deutlich gezeigt, dass Sparmaßnahmen nur dann Erfolge zeigen, wenn Sie frühzeitig eingeleitet werden. Kein Haushälter im Deutschen Bundestag hat große Lust, erneut, wie mit dem Nachtrag 2003, eine unausweichlich gewordene, unzulässig hohe Nettokreditaufnahme notgedrungen absegnen zu müssen! Es entspricht auch guter demokratischer Tradition, dass die Regierung vor den 14 Wahlen im Jahr 2004 erklärt, was auf die Bürger zukommen soll.
Außerdem muss man Bundesregierung und Koalition daran erinnern, dass es nicht nur darum geht, das Maastrichter Defizitkriterium einzuhalten. Unter Einbeziehung der Verabredungen im Finanzplanungsrat darf der Bund danach maximal ca. 1,35 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) an neuen Schulden machen, das wären 2005 rd. 29 Mrd. . Es gibt aber auch die Verfassungsgrenze des Artikels 115 GG; danach darf die Summe der Kredite nicht höher sein als die Ausgaben für Investitionen. Da die Investitionen auch 2005 kaum über 25 Mrd. , das entspricht etwa 1,2 % des BIP, liegen dürften, darf auch die Nettokreditaufnahme maximal diese Größenordnung erreichen. Das sind 4 Mrd. weniger!
Schon im Jahr 2004 belaufen sich die Haushaltsrisiken auf insgesamt 15 20 Mrd. . Ein Teil dieser Risiken setzt sich als Basiseffekt im Jahr 2005 fort, beispielsweise konjunkturbedingte Steuermindereinnahmen. Man wird auch die Frage stellen müssen, ob das Bundesfinanzministerium für das Jahr 2005 erneut Privatisierungseinnahmen im Umfang von 10 Mrd. einplanen will. Schon im Jahr 2004 wird es aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen (BRH: unzulässige Kreditaufnahme, Marktsituation) schwierig werden, diese Einnahmen wirklich zu erzielen. Die Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung hat sich gerade wieder verstärkt. Wenn Koalitionshaushälter bereits jetzt von einem Sparpaket in der Größenordnung von 6 10 Mrd. reden, das notwendig sei, um das Maastrichter Defizitkriterium einzuhalten, dann wird deutlich, dass zur Einhaltung der Verfassungsmäßigkeit (Artikel 115 GG) des Haushalts 2005 ein Sparpaket von mindestens rd. 10 Mrd. erforderlich sein wird.
Vernünftigerweise wird man von der Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erwarten, dass sie sich zu allen Details des Haushalts 2005 äußert und festlegt. Aber die von ihr angenommenen wesentlichen Eckwerte, die grundlegenden Planungsziele, wird sie bereits jetzt öffentlich diskutieren müssen.
Darauf hat der Bürger Anspruch schon vor der Wahl in Hamburg!
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