Schmidt/Lietz: Bedauerliche Entwicklung
Berlin (ots)
Aus Anlass des heutigen Prozessauftaktes im Zivilklageverfahren von Bundeswehrsoldaten auf Schadensersatz wegen Strahlenschäden durch Radargeräte vor dem Bonner Landgericht erklären der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Schmidt MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Ursula Lietz MdB:
Die CDU/CSU verfolgt mit Interesse den heute beginnenden Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht. Wir hätten es lieber gesehen, wenn ein solcher Prozess hätte vermieden werden können. Bedauerlicherweise ist es dem Verteidigungsministerium aber nicht gelungen, das Vertrauen der Radaropfer zu gewinnen. Durch Verzögerungen und Hinhalten wurden Radargeschädigte immer wieder enttäuscht. Möglichkeiten, die der Bericht der Expertenkommission aufzeigt, werden nicht in vollem Umfang genutzt.
Grundsätzlich unterstützen wir nachdrücklich das Bemühen, so schnell als möglich und unter Wahrung von Gesetz und Recht, die Empfehlungen der Radarkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA umzusetzen. Um den betroffenen Soldaten nicht weiter den Eindruck zu vermitteln, dass sie kein Gehör bekommen, muss das Verteidigungsministerium deshalb unabhängig von dem Zivilprozess in dem daneben laufenden Verwaltungsverfahren schnellstens über bereits vorliegende Anträge von betroffenen Soldaten entscheiden und Entschädigungsleistungen bezahlen. Das Verteidigungsministerium muss endlich seine Verantwortung für die Radaropfer wahrnehmen. Wir können nicht zulassen, dass Menschen, die durch ihren Einsatz für unser Land zu Schaden gekommen sind, immer wieder an sich erinnern müssen, damit sie bei der Bundesregierung nicht in Vergessenheit geraten.
Das Verteidigungsministerium darf weiteren Spekulationen über eine Verschleppung der Verfahren keinen Raum geben. Wir fordern die Bundesregierung deshalb noch einmal auf, schnell und unbürokratisch zu entschädigen. Dabei muss der Grundsatz gelten, dass im Zweifelsfall für den Betroffenen entschieden wird.
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