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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Schmidt/Lietz: Bedauerliche Entwicklung

Berlin (ots)

Aus Anlass des heutigen Prozessauftaktes im
Zivilklageverfahren von Bundeswehrsoldaten auf Schadensersatz wegen
Strahlenschäden durch Radargeräte vor dem Bonner Landgericht erklären
der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Christian Schmidt MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Ursula
Lietz MdB:
Die CDU/CSU verfolgt mit Interesse den heute beginnenden
Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht. Wir hätten es lieber
gesehen, wenn ein solcher Prozess hätte vermieden werden können.
Bedauerlicherweise ist es dem Verteidigungsministerium aber nicht
gelungen, das Vertrauen der Radaropfer zu gewinnen. Durch
Verzögerungen und Hinhalten wurden Radargeschädigte immer wieder
enttäuscht. Möglichkeiten, die der Bericht der Expertenkommission
aufzeigt, werden nicht in vollem Umfang genutzt.
Grundsätzlich unterstützen wir nachdrücklich das Bemühen, so
schnell als möglich und unter Wahrung von Gesetz und Recht, die
Empfehlungen der Radarkommission zur Frage der Gefährdung durch
Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA
umzusetzen. Um den betroffenen Soldaten nicht weiter den Eindruck zu
vermitteln, dass sie kein Gehör bekommen, muss das
Verteidigungsministerium deshalb unabhängig von dem Zivilprozess in
dem daneben laufenden Verwaltungsverfahren schnellstens über bereits
vorliegende Anträge von betroffenen Soldaten entscheiden und
Entschädigungsleistungen bezahlen. Das Verteidigungsministerium muss
endlich seine Verantwortung für die Radaropfer wahrnehmen. Wir können
nicht zulassen, dass Menschen, die durch ihren Einsatz für unser Land
zu Schaden gekommen sind, immer wieder an sich erinnern müssen, damit
sie bei der Bundesregierung nicht in Vergessenheit geraten.
Das Verteidigungsministerium darf weiteren Spekulationen über eine
Verschleppung der Verfahren keinen Raum geben. Wir fordern die
Bundesregierung deshalb noch einmal auf, schnell und unbürokratisch
zu entschädigen. Dabei muss der Grundsatz gelten, dass im
Zweifelsfall für den Betroffenen entschieden wird.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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