Meister: Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung ordentlich beraten
Berlin (ots)
Zu Meldungen zur Abschaffung der Überweisungsfrist für die Kapitalertragsteuern im Rahmen des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung (vgl. Artikel in der FAZ vom 13.04.2004 sowie im Handelsblatt und in der Financial Times Deutschland vom 14.04.2004) erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Wäre es nach dem Willen der Koalition gegangen, wäre der Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung bereits im März 2004 ohne kritische Diskussion vom Bundestag verabschiedet worden. Dabei sind wichtige Aspekte des Gesetzentwurfs wie die Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten, die geplanten Änderungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts für Körperschaften des öffentlichen Rechts und der geplanten Änderung der Abführungsfrist im Hinblick auf die Kapitalertragsteuer bisher nicht annähernd ausreichend diskutiert worden.
Es war die Unionsfraktion, die im Finanzausschuss auf einer ordentlichen Beratung des Gesetzentwurfs bestanden und dies durch die Durchsetzung einer Sachverständigenanhörung im federführenden Finanzausschuss des Deutschen Bundestages durchgesetzt hat. Diese wird am 26. Mai 2004 stattfinden.
Wie sich jetzt zeigt, war diese Intervention seitens der CDU/CSU dringend erforderlich. Wiederholt haben die rot-grüne Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen dem Bundestag Gesetzentwürfe in letzter Minute mit dem Ziel vorgelegt, diese im Parlament in kürzester Zeit ohne ausreichende Diskussion durchzupeitschen. Grobe handwerkliche Fehler sind dabei unvermeidlich und in der Vergangenheit eher die Regel gewesen.
Durch die Durchsetzung der Anhörung zum Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung durch die Union ist jetzt zu diesem Gesetzentwurf noch eine eingehende Beratung möglich.
Jetzt bestätigt sich, dass Verbände und Betroffene gegen verschiedene Aspekte des Gesetzentwurfs noch erhebliche Einwände haben.
Diese wird die Union in den anstehenden Beratungen aufgreifen. Zu den unausgegorenen Aspekten zählt die von der Regierung vorgesehene Streichung des Anmeldezeitraums und sofortige Fälligkeit im Hinblick auf die Kapitalertragsteuer, die aus Sicht der Wirtschaft aus einer Reihe von Gründen unsachgemäß und so nicht tragbar ist.
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