Klaeden: Verdacht der Rechtsbeugung weiter erhärtet
Berlin (ots)
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB, erklärt:
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Teil III (Bundestagsdrucksache 15/3258) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Schröder/Steinmeier/Hirsch-Skandal bestätigt: Das Bundeskanzleramt hat eine als disziplinares Vorermittlungsverfahren getarnte Verleumdungskampagne gegen die frühere Bundesregierung geführt. In diesem Verfahren wurden der Anspruch auf rechtliches Gehör, der Grundsatz des fairen Verfahrens und die Fürsorgepflicht gegenüber den betroffenen Bediensteten des Bundeskanzleramtes in schwerwiegender Weise missachtet. Dies soll weiter vertuscht werden. So behauptet die Bundesregierung in ihrer Antwort, der Bericht des Vorermittlungsführers Dr. Burkhard Hirsch vom 31. Mai 2000 habe keine Einzelfallentscheidungen enthalten, sondern allein Vorschläge zum weiteren Verfahren. Gegenüber dem Bundesbeauftragten für Datenschutz hatte das Bundeskanzleramt hingegen erklärt, dass der Vorermittlungsführer Dr. Hirsch in seinem Bericht den früheren Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt, Dr. Hans-Achim Roll verdächtige, seine beamtenrechtlichen Pflichten verletzt zu haben. Staatssekretär Dr. Steinmeier und Dr. Hirsch haben Dr. Roll als Betroffenen weder vor der Abfassung des Berichts vom 31. Mai 2000 noch vor der Anhörung von Dr. Hirsch vor dem 1. UA der 14. WP am 28. Juni 2000 rechtliches Gehör und Akteneinsicht gewährt. Dies stellt einen gravierenden Verstoß gegen einen tragenden Grundsatz unseres Rechtsstaates dar. Wer dieses Prinzip missachtet, öffnet staatlicher Willkür Tür und Tor.
Offenbar hatte man im Bundeskanzleramt erkannt, dass Dr. Hirsch sein inzwischen auch von der Staatsanwaltschaft als unhaltbar durchschautes Konstrukt angeblicher rechtswidriger Datenlöschungen und Aktenvernichtung nur öffentlichkeitswirksam präsentieren konnte, wenn grundlegende rechtsstaatliche Garantien gegenüber den Betroffenen missachtet werden.
Als ein Ergebnis der Antwort der Bundesregierung steht auch fest: Bundeskanzler Gerhard Schröder trägt als Dienst- und Disziplinarvorgesetzter von Staatssekretär Dr. Steinmeier die politische und rechtliche Verantwortung für diese Diffamierungskampagne des Bundeskanzleramtes. Er hat das Vorgehen von Dr. Steinmeier und Dr. Hirsch offensichtlich gebilligt. Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist ebenso wie die bisherigen Antworten der Bundesregierung zu den Kleinen Anfragen Teil I und Teil II abrufbar auf der Homepage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter www.cducsu.de unter Initiativen.
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