Götz: Keine Entwarnung in der kommunalen Daseins-vorsorge
Berlin (ots)
Zu der Diskussion über das Weißbuch zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse der EU-Kommission und den aktuellen Warnungen des Verbands kommunaler Unternehmen erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
In der kommunalen Daseinsvorsorge gibt es keine Entwarnung. Die EU- Kommission versucht das Recht der Kommunen auf ausschreibungsfreie Eigenerledigung von Dienstleistungen wichtiger Bereiche wie der Wasserversorgung weiter einzuschränken. Die Zwangs-Ausschreibung wird immer mehr zum Prinzip erhoben.
Die Kommission will an ihrem eingeschlagenen strikten Wettbewerbskurs festhalten. Das ergibt sich aus dem Fehlen einer klaren Position gegen eine Liberalisierung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Weißbuch der EU-Kommission. Dieses wurde als Fortsetzung des Grünbuchs im Mai 2004 veröffentlicht.
Damit setzt sich die Kommission über das das Europäische Parlament hinweg. Dort wird inzwischen der Begriff Wassermodernisierung als Alternative zur Wasserliberalisierung verwendet. Außerdem lehnt es einen generellen Ausschreibungswettbewerb in diesem Bereich ab (Entschließung vom 14.01.04).
Wie der EU-Rechtsrahmen für die Daseinsvorsorge letztlich aussehen wird, hängt von der anstehenden Entscheidung über eine europäische Verfassung und deren Artikel III-6 ab. Als Anwalt der Kommunen und als Verfechter der kommunalen Selbstverwaltung fordern CDU und CSU die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Die Organisationshoheit und das Recht zur freien Wahl bei der Aufgabenerledigung in der Daseinsvorsorge muss auch zukünftig den Gemeinden und damit den Bürgern vor Ort überlassen werden.
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