Heinen: Eine ernsthafte Strategie zur Ernährung entwickeln
Berlin (ots)
Zur heutigen Regierungserklärung von Bundesministerin Künast Eine neue Ernährungsbewegung für Deutschland erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Es ist unzweifelhaft, dass ausgewogene Ernährung und Bewegung wichtige Themen sind und aufgegriffen werden müssen. Insofern begrüßen wir die von Bundesministerin Künast vorgestellte Initiative.
Sie muss aber in einem vernünftigen Verhältnis zu anderen politischen Themen stehen. Auch muss sie die Rolle des Staates bei der Ernährung ehrlich beschreiben, nämlich Hilfestellung zu leisten, nicht mehr und nicht weniger.
Damit die Ernährungs-Initiative nicht nach einem öffentlichkeitswirksamen Auftakt im Nichts verschwindet, sondern der Staat genau diese Hilfestellung wahrnimmt, fordern wir:
Die Bundesregierung muss ein eindeutig federführendes Ministerium benennen, eine klare Aufgabenteilung zwischen den Ministerien vornehmen und gewährleisten, dass diese durchgehalten wird.
Im dann federführenden Ministerium muss eine für die Koordination bzw. den Austausch verantwortliche Stelle benannt werden, die die Ministerien wie auch die fachlich kompetenten Einrichtungen außerhalb der Ministerien koordiniert.
Die nationale Verzehrstudie muss unter wissenschaftlicher Anleitung und Begleitung transparent durchgeführt werden.
Die Ergebnisse der nationalen Verzehrsstudie müssen Grundlage für weitere Handlungsempfehlungen sein. Auch alle Broschüren und Informationsmaterialien, ob für sich stehend oder innerhalb einer Kampagne herausgegeben, müssen auf Grundlage der wissenschaftlichen Daten entwickelt werden.
Präventionsprogrammen ist Vorrang zu geben. Ernährungsberatung und Ernährungsaufklärung in Schulen und bei Kinderärzten sollten dabei im Vordergrund stehen, aber auch die Eltern einbeziehen.
Bewegung und Sport sollen bei Kindern und Jugendlichen gefördert werden. Hierzu sollen mit den Ländern Möglichkeiten einer Ausdehnung des Schulsports entwickelt werden. Zudem können durch Vorgaben beim Bau- und Planungsrecht der Bau von Spiel- und Sportstätten erleichtert werden.
Eine langfristige, detaillierte Finanzplanung ist vorzulegen, die den gebündelten Einsatz von Mitteln für nachhaltige Maßnahmen ermöglicht.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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