Koschyk/Binninger: Luftsicherheitsgesetz wird zum Stück aus dem Tollhaus
Berlin (ots)
Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Clemens Binninger MdB:
Im Ziel sind sich Bundesregierung und CDU/CSU-Bundestagsfraktion einig: Die Sicherheit im Luftverkehr muss verbessert werden und die Gefahr vor Anschlägen soweit als möglich reduziert werden. Damit endet aber auch schon die Übereinstimmung.
Die Bundesregierung hat es in fast dreijähriger Arbeit nicht fertig gebracht, dem Deutschen Bundestag ein inhaltlich stringentes, verfassungsrechtlich eindeutiges und handwerklich gelungenes Luftsicherheitsgesetz vorzulegen. Im Gegenteil. Das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz ist eines der schlechtesten und unzureichendsten Gesetze, das diese Bundesregierung in dieser Legislaturperiode vorgelegt hat.
Unter Verfassungsrechtlern ist unumstritten, dass er im Gesetz geregelte Einsatz der Bundeswehr im Innern im schlimmsten Falle darf die Bundesluftwaffe eine entführte Zivilmaschine abschießen im Grundgesetz zumindest klargestellt werden muss. Die Koalition verweigert diese Klarstellung, weil der grüne Koalitionspartner es nicht will.
Die Grünen tragen auch die Verantwortung dafür, dass sich riesige Sicherheitslücken im Gesetz auftun:
In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat die Bundesregierung am vergangenen Wochenende einen Änderungskatalog erarbeitet, der nur ein Ziel hatte: Dieses Gesetz gegenüber dem Bundesrat zustimmungsfrei zu machen. Der kleine Koalitionspartner fürchtet sich offensichtlich davor, wie beim Zuwanderungsgesetz, in einem Vermittlungsverfahren nicht mehr gefragt zu werden.
Um den Preis der Zustimmungsfreiheit war diese Regierung sogar bereit, neue Sicherheitslücken in Kauf zu nehmen: Personen, die an Flughäfen arbeiten, sollen von Bundes- und Landesbehörden überprüft werden. Der alte Gesetzentwurf sah vor, dass diese Behörden, sofern sie nachträglich Erkenntnisse über zu überprüfende Personen erhalten, verpflichtet werden, diese Erkenntnisse der Luftsicherheitsbehörde mitzuteilen. Genau diese Verpflichtung wurde von Rot-Grün nun gestrichen! Die Landesbehörden sind zukünftig nicht mehr verpflichtet, nachträglich sicherheitsrelevante Erkenntnisse über Flughafenbeschäftigte zu melden.
Und es kommt noch schlimmer: Den Landesverfassungsschutzämtern wird das Recht genommen, Daten über solche Personen, weil man sie z. B. dem islamistischen Umfeld zuordnet, in gemeinsame Dateien von Bund und Ländern einzuspeisen.
Zusammen mit weiteren Lücken und Schwächen lässt sich nur ein Fazit ziehen: Dieses Gesetz wird nicht lange Bestand haben. Es fehlt an allem: An Sicherheit, an verfassungsrechtlichen Grundlagen, es fehlt ihm an Klarheit und es steckt voller Widersprüche. Bei Sicherheit darf man nicht auf halbem Wege stehen bleiben.
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