Röttgen: Sicherungsverwahrung späte und halbherzige Erkenntnis bei Rot-Grün
Berlin (ots)
Anlässlich der abschließenden Beratung des Bundestages über die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
4 Jahre und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts waren nötig, um Rot-Grün bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung zum Handeln zu zwingen. Jetzt haben 4 Jahre Verweigerungshaltung und Vernachlässigung des Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Mehrfachtätern endlich ein Ende. Ohne die Beharrlichkeit der Union, die schon zu Beginn dieses Zeitraumes ihren ersten Gesetzentwurf vorgelegt und die bestehende Schutzlücke seitdem regelmäßig thematisiert hat, wäre gar nichts passiert. Erst die durch die rot- grüne Verweigerungshaltung veranlasste Notstandsgesetzgebung der unionsgeführten Bundesländer hat das Bundesverfassungsgericht auf den Plan gerufen. Das Gericht hat den Schutzanspruch der Bevölkerung vor gefährlichen Mehrfachtätern klar und eindeutig bestätigt.
Besser spät als nie kann es hier allerdings allenfalls eingeschränkt heißen. 8 Schwerverbrecher sind derzeit nach den Unterbringungsgesetzen der unionsregierten Bundesländer in Sicherungsverwahrung. Es ist kaum anzunehmen, dass es bspw. im bevölkerungsreichsten und SPD-regierten Bundesland Nordrhein- Westfalen solche Mehrfachtäter nicht gibt. Untätigkeit und Vernachlässigung des Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Mehrfachtätern ist also nicht allein ein Phänomen rot-grüner Bundespolitik. Die Bundesjustizministerin muss sich die Frage gefallen lassen, wie viele schwerste Verbrechen hätten verhindert werden können, wenn sie oder die SPD-regierten Länder früher gehandelt hätten.
80 % des heute beschlossenen Entwurfes sind Gesetzesvorschläge, die die Union seit 4 Jahren unterbreitet; diese allerdings verwässert durch die Koalitionsfraktionen, gegen die sich die Bundesjustizministerin nicht durchsetzen konnte. So wird bspw. bei Raub, Erpressung und allen gemeingefährlichen Straftaten auch künftig keine nachträgliche Sicherungsverwahrung möglich sein. Auch Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren werden sich in der Regel weiterhin darauf verlassen können, dass bei ihnen keine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Späte Erkenntnis und halbherziges Handeln statt umfassendem Schutz der Bevölkerung: das ist rot-grüne Rechtspolitik.
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