Meister/Fahrenschon: Bundesrat macht Weg für Wagniskapitalfonds frei
Berlin (ots)
Zur heutigen Beschlussfassung des Bundesrats zum Gesetzentwurf zum Thema Wagniskapital erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und der zuständige Berichterstatter, Georg Fahrenschon MdB:
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zur Förderung von Wagniskapital zugestimmt. Das Gesetz, das auf einem gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen basiert, sieht die einheitliche Behandlung der Beteiligungserträge von Wagniskapitalgesellschaftern vor. Ziel ist es, eine sachgerechte und eindeutige gesetzliche Grundlage zur Besteuerung von Wagniskapitalfonds zu schaffen und berechenbare und faire steuerliche Rahmenbedingungen für Initiatoren von Venture Capital Fonds sicherzustellen.
Wagniskapitalgesellschaften werden als Instrument der außerbörslichen Unternehmensfinanzierung immer wichtiger. Der Wagniskapitalfinanzierungsmarkt ist nach stürmischer Aufwärtsentwicklung von 1998 bis 2000 in Deutschland in letzter Zeit stark eingebrochen. Die Gründe hierfür liegen einerseits in der allgemeinen Konjunkturschwäche und der allgemeinen Unsicherheit an den Finanzmärkten und andererseits in der anhaltenden Verunsicherung der Investoren hinsichtlich der steuerlichen Behandlung sog. Venture Capital Fonds bzw. Private Equity Fonds.
Die bisher übliche Verwaltungspraxis bei der Besteuerung des erhöhten Gewinnanteils (carried interest) von Initiatoren von Wagniskapitalfonds war gesetzlich lediglich durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt. Der sog. carried interest war dadurch in Deutschland steuerlich nicht eindeutig qualifiziert. Diese Rechtsunsicherheit führte zu einem deutlichen Standortnachteil Deutschlands im internationalen Wettbewerb um Kapital zur Unternehmensfinanzierung und sorgte dafür, dass in Deutschland mittlerweile so gut wie keine neuen Wagniskapitalfonds mehr aufgelegt werden.
Das jetzt verabschiedete Gesetz gewährleistet für die Branche eine langfristige Planungssicherheit und macht den Finanzplatz Deutschland wieder international wettbewerbsfähig. Der erhöhte Gewinnanteil eines Initiators eines Venture Capital Fonds wird künftig kraft Gesetzes stets im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit vereinnahmt und unterliegt damit dem Halbeinkünfteverfahren. Durch diese gesetzlich eindeutige Regelung wird der Finanzplatz Deutschland gestärkt und wird in Zukunft wieder ein attraktiver Standort für Wagniskapitalfonds sein.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell