Wöhrl: Mehr Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt
Berlin (ots)
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses über ein neues Energierecht erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl MdB:
Der Standort Deutschland braucht endlich klare Perspektiven in der Energiepolitik. Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesumweltminister müssen begreifen, dass Energiepolitik Standortpolitik ist.
Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf setzt keine Signale um den Standort Deutschland zu stärken und einen funktionierenden Wettbewerb in den Strom- und Gasmärkten zu etablieren.
Statt die Voraussetzungen für mehr Wettbewerb und eine Senkung der Netznutzungsentgelte zu schaffen, schafft die Bundesregierung neue Interventionsmöglichkeiten für den Umweltminister.
Aufgabe der neuen Behörde ist es nicht, in den Erzeugungsmarkt für Energie einzugreifen, sondern den Wettbewerb zu sichern und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür müssen im Energiewirtschaftsgesetz ausreichende Anreize für Effizienzsteigerungen verankert werden. Gleichzeitig müssen aber auch Anreize für einen bedarfsgerechten Ausbau der Netze geschaffen werden.
Der vorgesehene Regulierungsbeitrag wird letztendlich über erhöhte Energiepreise von den Verbrauchern getragen werden müssen. Die Union lehnt die Erhebung dieses Zwangsbeitrags, der auch verfassungsrechtlich bedenklich ist, ab.
Völlig inakzeptabel wäre auch eine Erweiterung des Präsidiums der Regulierungsbehörde, um den Grünen einen Versorgungsposten zu schaffen.
Der Gesetzentwurf kommt mindestens ein Jahr zu spät. Nach den Richtlinien der Europäischen Union hätte eigentlich schon zum 1. Juli eine nationale Regulierungsbehörde den diskriminierungsfreien zu den Stromnetzen und Erdgaspipelines sichern sollen. Dafür hätten die parlamentarischen Beratungen spätestens im September letzten Jahres beginnen müssen. Die verspätete Vorlage hat viel Verunsicherung geschaffen und Investitionen verhindert.
In Deutschland muss ein Rahmen für eine Wettbewerbsordnung etabliert werden, der eine kostengünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung für alle Marktteilnehmer langfristig ermöglicht. Ziel der Regulierung der Strom- und Gasmärkte muss es sein, den Wettbewerb zu stärken und für einen diskriminierungsfreien und transparenten Netzzugang unter Wahrung der Versorgungssicherheit zu sorgen. Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas, die deutsche Unternehmen benachteiligen, müssen vermieden werden.
Auf dieser Grundlage ist die Union bereit, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zu verabschieden, damit in Deutschland Rechtsklarheit und damit Investitionssicherheit bestehen und die Einleitung eines erneuten Vertragsverletzungsverfahrens vermieden wird.
Für vernünftige parlamentarische Beratungen ist aber die Vorlage der Verordnungen unabdingbar notwendig. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese bis September vorzulegen.
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