Koschyk: Nach Schilys Flüchtlingslagerplan kommt kein einziger Asylbewerber weniger nach Deutschland
Berlin (ots)
Zur Vorstellung seines Konzepts zur Einrichtung von Flüchtlinslagern in Afrika im Innenausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Erkenntnis aus der heutigen Sitzung ist: Minister Schily hat nichts in der Hand, was das Wort Konzept wert wäre. Und für das wenige, was er erzählen konnte, hat er weder in der eigenen Koalition Rückendeckung noch hat er auf EU-Ebene Rückhalt in Form der notwendigen Mehrheit.
Ein Konzept ist ein vollständiger und durchdachter Plan. Doch davon konnte bei näherer Betrachtung nicht die Rede sein, denn das Vorhaben ist vollkommen ineffektiv. Im Ergebis wird danach kein einziger Asylbewerber weniger nach Deutschland kommen. Der entscheidende Punkt ist, dass Schily ein zweigleisiges Verfahren vorsieht, also einen humanitären Service vor Ort und wahlweise ein volles Asylverfahren in Europa. Minister Schily konnte nicht erklären, welchen zuwanderungswilligen Ausländer das abschrecken sollte. Es ist doch völlig illusorisch zu erwarten, die EU könnte mit ihren Booten flächendeckend das ganze Mittelmeer abfischen. Lückenlose (Grenz)kontrollen sind nicht möglich. Das haben die Erfahrungen mit der Drittstaatenregelung gezeigt, sonst hätte seit 1993 kein einziger Asylbewerber mehr nach Deutschland kommen dürfen. Die Schlepper werden sich andere Wege suchen, z.B. über den Landweg. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht dem Gedanken einer Eindämmung illegaler Migration nach wie vor offen gegenüber, aber da muss Minister Schily noch mal nachlegen.
Folgende weitere Fragen sind noch offen:
- Wie steht die Bundesregierung zu den Plänen Österreichs und der Baltischen Staaten, Auffanglager auch in der Ukraine einzurichten, was letztlich mit der Mittelmeerproblematik nichts mehr zu tun hat?
- Wie sollen Anreize für eine illegale Einreise nach Europa verhindern werden, wenn an die Umgehung der Zentren in Nordafrika und deren Schutzersuchen-Prüfungsverfahren keine Konsequenzen geknüpft werden?
- Sollte der Staat der Verfahrensdurchführung die Qualitäten eines sicheren Drittstaates (Signatatstaat der Genfer Flüchtlingskonvention und Europäischen Menschenrechtskonvention und Anwendung dieser Konventionen) haben und wenn nein, welche Standards sollen dort gelten?
- Müssten die Staaten, in die ggf. vom Zentrum zurückgewiesen oder per Abkommen zurückgeführt werden soll, sichere Drittstaaten unseres Rechtsverständnisses sein?
- Da von den Mittelmeer-Anrainerstaaten Ägypten, Algerien, Israel, Libanon, Tunesien, Türkei und Marokko nur die Türkei beide Konventionen gezeichnet hat, wie schnell könnten diese anderen Staaten zu sicheren Drittstaaten unseres Rechtsverständnisses werden?
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