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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk: Nach Schilys Flüchtlingslagerplan kommt kein einziger Asylbewerber weniger nach Deutschland

Berlin (ots)

Zur Vorstellung seines „Konzepts“ zur Einrichtung
von Flüchtlinslagern in Afrika im Innenausschuss des Deutschen
Bundestages erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Erkenntnis aus der heutigen Sitzung ist: Minister Schily hat
nichts in der Hand, was das Wort „Konzept“ wert wäre. Und für das
wenige, was er erzählen konnte, hat er weder in der eigenen Koalition
Rückendeckung noch hat er auf EU-Ebene Rückhalt in Form der
notwendigen Mehrheit.
Ein Konzept ist ein vollständiger und durchdachter Plan. Doch
davon konnte bei näherer Betrachtung nicht die Rede sein, denn das
Vorhaben ist vollkommen ineffektiv. Im Ergebis wird danach kein
einziger Asylbewerber weniger nach Deutschland kommen. Der
entscheidende Punkt ist, dass Schily ein zweigleisiges Verfahren
vorsieht, also einen humanitären Service vor Ort und wahlweise ein
volles Asylverfahren in Europa. Minister Schily konnte nicht
erklären, welchen zuwanderungswilligen Ausländer das abschrecken
sollte. Es ist doch völlig illusorisch zu erwarten, die EU könnte mit
ihren Booten flächendeckend das ganze Mittelmeer abfischen.
Lückenlose (Grenz)kontrollen sind nicht möglich. Das haben die
Erfahrungen mit der Drittstaatenregelung gezeigt, sonst hätte seit
1993 kein einziger Asylbewerber mehr nach Deutschland kommen dürfen.
Die Schlepper werden sich andere Wege suchen, z.B. über den Landweg.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht dem Gedanken einer Eindämmung
illegaler Migration nach wie vor offen gegenüber, aber da muss
Minister Schily noch mal nachlegen.
Folgende weitere Fragen sind noch offen:
  • Wie steht die Bundesregierung zu den Plänen Österreichs und der Baltischen Staaten, Auffanglager auch in der Ukraine einzurichten, was letztlich mit der „Mittelmeerproblematik“ nichts mehr zu tun hat?
  • Wie sollen Anreize für eine illegale Einreise nach Europa verhindern werden, wenn an die Umgehung der Zentren in Nordafrika und deren Schutzersuchen-Prüfungsverfahren keine Konsequenzen geknüpft werden?
  • Sollte der Staat der „Verfahrens“durchführung die Qualitäten eines sicheren Drittstaates (Signatatstaat der Genfer Flüchtlingskonvention und Europäischen Menschenrechtskonvention und Anwendung dieser Konventionen) haben und wenn nein, welche Standards sollen dort gelten?
  • Müssten die Staaten, in die ggf. vom Zentrum zurückgewiesen oder per Abkommen zurückgeführt werden soll, sichere Drittstaaten unseres Rechtsverständnisses sein?
  • Da von den Mittelmeer-Anrainerstaaten Ägypten, Algerien, Israel, Libanon, Tunesien, Türkei und Marokko nur die Türkei beide Konventionen gezeichnet hat, wie schnell könnten diese anderen Staaten zu sicheren Drittstaaten unseres Rechtsverständnisses werden?
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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