Hüppe: Rot-Grün verweigert den Erhalt des Zusatzbarbetrags für Heimbewohner
Berlin (ots)
Zur gestrigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung hat die Regierungskoalition den Änderungsantrag der CDU/CSU auf Erhalt des Zusatzbarbetrags abgelehnt. In der Debatte wurde deutlich, dass die Regierung stichhaltige Argumente ignoriert, die für den Erhalt und die juristisch korrekte systematische Einordnung des Zusatzbarbetrags als Einkommensfreibetrag sprechen. Morgen wird im Plenum des Bundestags in 2. und 3. Lesung über diese und weitere Änderungen im Sozialgesetzbuch XII abgestimmt.
Mit Einführung des Sozialgesetzbuchs XII zum 1. Januar 2005 will die Regierung den Zusatzbarbetrag, der maximal 44 Euro beträgt, streichen. Diesen Zusatzbarbetrag erhalten bisher Heimbewohner, die ihre Unterbringungskosten teilweise oder ganz aus eigenen Mitteln bestreiten, zusätzlich zum einheitlichen Taschengeld von etwa 89 Euro. Damit wird selbst zahlenden Heimbewohnern in Zukunft das Taschengeld um rund ein Drittel gekürzt. Der Antrag der CDU/CSU sah vor, dass fünf Prozent des Einkommens, maximal jedoch 44 Euro, bei der Anrechnung des Einkommens unberücksichtigt bleiben. Der Effekt dieser Regelung wäre der gleiche wie bei der bisherigen Regelung gewesen: die Heimbewohner, die einen Eigenanteil an den Unterbringungskosten tragen, erhalten ein etwas höheres Taschengeld als Heimbewohner, deren Unterbringung vollständig von der Sozialhilfe finanziert wird. Das ist folgerichtig, denn es ist nicht vertretbar, dass Menschen, die eigenverantwortlich gehandelt und Vorsorge getroffen haben, auf die gleiche Stufe gestellt werden mit Menschen, die keine Vorsorge betrieben haben.
Die Streichung des Zusatzbarbetrags ist vor dem Hintergrund der Forderungen nach Eigenverantwortung im Sozialstaat nicht vertretbar. Es muss sich für die Menschen lohnen, arbeiten zu gehen und Altersvorsorge zu betreiben. Die Entscheidung von Rot-Grün gegen den Erhalt des Zusatzbarbetrags setzt daher ein politisch völlig falsches Signal. Die Annahme des CDU/CSU-Antrags wäre eine konsequente Umsetzung der Ergebnisse der Anhörung vom 30. September gewesen.
Rot-Grün möchte als Alternative eine Stichtagsregelung einführen, nach der alle Heimbewohner, die bis zum 31. Dezember 2004 in ein Heim gezogen sind, weiterhin den Zusatzbarbetrag erhalten. Alle Menschen, die nach diesem Datum in ein Heim ziehen, werden keinen Zusatzbarbetrag mehr erhalten. Diese Regelung führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung der Heimbewohner, die insbesondere in Behinderten-Wohnheimen über Jahrzehnte anhalten wird. Diesem Argument verschließt sich Rot-Grün mit dem Hinweis auf die Gleichbehandlung des ambulanten und stationären Bereichs. Sie ignorieren hierbei jedoch, dass auch im ambulanten Bereich Einkommensfreibeträge existieren. Die Stichtagsregelung ist abzulehnen, da sie auf inkonsequente Weise versucht, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen, und gleichzeitig für mehr Ungerechtigkeit und Ungleichheit in Heimen sorgt.
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