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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Widmann-Mauz/Bauer: Unentgeltlichkeit des Blutspendewesens erhalten

Berlin (ots)

Anlässlich der Verabschiedung des Ersten Gesetzes
zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher
Vorschriften durch den Deutschen Bundestag erklären die
gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Annette Widmann-Mauz MdB und der zuständige Berichterstatter Dr. Wolf
Bauer MdB:
Das EU-Recht betont den Grundsatz der Freiwilligkeit und
Unentgeltlichkeit der Blutspende. Auch die CDU/CSU-
Bundestagsfraktion hat sich in den zurückliegenden Beratungen
nachdrücklich gegen eine Kommerzialisierung des Blutspendewesens
ausgesprochen und sich erfolgreich für eine Aufnahme der
Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Blutspende in die
Zweckbestimmung des Transfusionsgesetzes (§ 1) eingesetzt. In der
öffentlichen Anhörung wurde deutlich, welche Risiken eine
Kommerzialisierung des Blutspendewesens hätte.
Vor diesem Hintergrund ist auch eine Präzisierung der Regelung für
die Zulässigkeit der Aufwandsentschädigung anlässlich der Blut- und
Plasmaspende erfolgt, die nach Meinung der CDU/CSU-Bundestagfraktion
aber noch restriktiver hätte ausfallen können. Der Zielsetzung, die
Unentgeltlichkeit und Freiwilligkeit der Blutspende zu stärken, dient
auch ein Verbot der Werbung zur Blut- und Plasmaspende mit
Aufwandsentschädigung.
Völlig unverständlich ist die Weigerung der Koalitionsfraktionen
hinsichtlich der Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach einer
Berichtspflicht der Bundesregierung über die zukünftige Entwicklung
der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende.
Das Transfusionsgesetz leistet seit seiner Verabschiedung im Jahre
1998 einen großen Beitrag zur Sicherheit, Zuverlässigkeit und
Qualität im Blutspende- und Transfusionswesen. Mit dem heute
verabschiedeten Ersten Änderungsgesetz zum Transfusionsgesetz werden
nationale Regelungen für die Blutspendeeinrichtungen und Blutdepots
sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Blut- und
Blutbestandteile und bestimmte Anforderungen für Blutstammzellen an
europäisches Recht angepasst.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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