Widmann-Mauz/Bauer: Unentgeltlichkeit des Blutspendewesens erhalten
Berlin (ots)
Anlässlich der Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften durch den Deutschen Bundestag erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB und der zuständige Berichterstatter Dr. Wolf Bauer MdB:
Das EU-Recht betont den Grundsatz der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Blutspende. Auch die CDU/CSU- Bundestagsfraktion hat sich in den zurückliegenden Beratungen nachdrücklich gegen eine Kommerzialisierung des Blutspendewesens ausgesprochen und sich erfolgreich für eine Aufnahme der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Blutspende in die Zweckbestimmung des Transfusionsgesetzes (§ 1) eingesetzt. In der öffentlichen Anhörung wurde deutlich, welche Risiken eine Kommerzialisierung des Blutspendewesens hätte.
Vor diesem Hintergrund ist auch eine Präzisierung der Regelung für die Zulässigkeit der Aufwandsentschädigung anlässlich der Blut- und Plasmaspende erfolgt, die nach Meinung der CDU/CSU-Bundestagfraktion aber noch restriktiver hätte ausfallen können. Der Zielsetzung, die Unentgeltlichkeit und Freiwilligkeit der Blutspende zu stärken, dient auch ein Verbot der Werbung zur Blut- und Plasmaspende mit Aufwandsentschädigung.
Völlig unverständlich ist die Weigerung der Koalitionsfraktionen hinsichtlich der Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach einer Berichtspflicht der Bundesregierung über die zukünftige Entwicklung der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende.
Das Transfusionsgesetz leistet seit seiner Verabschiedung im Jahre 1998 einen großen Beitrag zur Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität im Blutspende- und Transfusionswesen. Mit dem heute verabschiedeten Ersten Änderungsgesetz zum Transfusionsgesetz werden nationale Regelungen für die Blutspendeeinrichtungen und Blutdepots sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Blut- und Blutbestandteile und bestimmte Anforderungen für Blutstammzellen an europäisches Recht angepasst.
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