Wöhrl: Wirtschaft droht Klageflut durch Anti-Diskriminierungs-Gesetz
Berlin (ots)
Zum Bericht des Handelsblattes vom 30.11.2004 zur geplanten Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl MdB:
Die Bundesregierung geht mit ihrem Gesetzesentwurf zum Diskriminierungsverbot deutlich über die von der EU geforderte Umsetzung hinaus. Statt sich an den genauen Wortlaut des Gesetzes zu halten, ergeht sie sich in einer Definitionswut. Diese könnte für die Wirtschaft zu einer Klageflut wie in Amerika führen.
Ein Übermaß an Regelungen wirkt sich negativ auf den jeweils geschützten Personenkreis aus. Je mehr Vorschriften über einen erforderlichen Mindestschutz hinaus für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern geschaffen werden, desto schwerer hat es diese Gruppe, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen.
Im Arbeitsrecht etwa könnten alle gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen überprüft werden, die bei der Entlohnung allein wegen des Lebensalters Privilegien einräumen. Das gilt auch für Kündigungsfristen und Sozialleistungen. Ich kann nur raten, die in der Richtlinie vorgesehenen Spielräumen in Form von Rechtfertigungsgründen zu nutzen, die eine Differenzierung auch z.B. wegen des Alters durchaus zulassen. Nicht jede Differenzierung stellt eine Diskriminierung dar.
Das neue Gesetz soll auch für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten gelten. Damit wird der Kündigungsschutz unnötig ausgedehnt.
Es zeugt von äußerst schlechtem Stil der Bundesregierung, dass sie diesen Entwurf offenbar den Medien zugespielt hat, bevor er dem Parlament und Gesetzgeber zugeleitet wurde.
Ich fordere die Bundesregierung auf, einen intensiven Dialog mit der Opposition und den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen zu führen, damit nicht aus einem lobenswerten Ansatz ein Knebelungswerkzeug wird, das letztlich mehr Schaden anrichtet als Gutes tut.
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