Austermann: Bundesregierung kürzt Tiefbau-Investitionen weiter
Berlin (ots)
Zur aktuellen Entwicklung der Bauinvestitionen, insbesondere der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Das Bundesfinanzministerium hat bereits im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2005 wiederholt erklärt, die Investitionen des Bundes in die Verkehrsinfrastruktur würden von einem verfügbaren Soll des Jahres 2004 in Höhe von 8,75 Mrd. um knapp 200 Mio. auf ein planmäßiges Soll von 8,94 Mrd. im Jahr 2005 ansteigen. Diverse Pressemeldungen der letzten Tage haben gezeigt, das es tatsächlich einige Fachleute gibt, die diesen Äpfel-Birnen-Vergleich für bare Münze nehmen, und die prekäre Auftragslage der Tiefbauunternehmen dem Einspruch des Bundesrates gegen den Bundeshaushalt 2005 und der zu erwartenden, etwa 2- monatigen Phase der vorläufigen Haushaltsführung zuschreiben. Das planmäßige Soll des Jahres 2004 belief sich auf knapp 9,5 Mrd. ; nach Abzug der auf den Verkehrshaushalt entfallenden Anteile an den milliardenschweren globalen Minderausgaben verblieb ein verfügbares Soll von 8,75 Mrd. ; d.h. das verfügbare Soll liegt um mehr als 700 Mio. unter dem planmäßigen Soll. Es ist deshalb unseriös, wenn das Bundesfinanzministerium das verfügbare Soll des Jahres 2004 mit dem planmäßigen Soll des Jahres 2005 vergleicht und daraus einen Anstieg herleitet.
Tatsächlich beträgt das planmäßige Soll des Haushalts 2005 8,94 Mrd. ; das ist mehr als eine halbe Mrd. weniger als das planmäßige Soll des Haushalts 2004. Es ist davon auszugehen, dass das planmäßige Soll 2005 z.B. durch die unverändert milliardenschweren globalen Minderausgaben erneut um etwa eine halbe Mrd. auf ein tatsächlich verfügbares Soll des Jahres 2005 von noch höchstens 8,5 Mrd. reduziert werden wird.
Im verfügbaren Soll werden 2005 deshalb mehrere hundert Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen als im Jahr 2004!
In einer Phase der vorläufigen Haushaltsführung können keine neuen Projekte begonnen werden. Aber mit neu sind lediglich neue rechtliche Verpflichtungen gemeint; neue Vorhaben aufgrund abgeschlossener Verträge können selbstverständlich auch in Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung begonnen werden. Denn die Verpflichtungen aus früher abgeschlossenen Verträgen sind bereits in den Haushalten der Vorjahre in Form von Verpflichtungsermächtigungen enthalten und damit legitimiert. Projekte, die im Frühjahr 2005 zu Realisierung anstehen, sind in der Regel vertraglich seit langem vereinbart und deshalb in den Haushalten, spätesten im Haushalt 2004, als sogenannte VE (= Verpflichtungsermächtigung) berücksichtigt. Deshalb verursacht die vorläufige Haushaltsführung grundsätzlich keinerlei konkrete Beschränkungen.
Tatsächlich leidet der Tiefbau unter dem massiven Rückgang der Investitionsausgaben in der Regierungszeit der rot-grünen Koalition. Seit 1998 ist der Anteil der Investitionen an den stagnierenden Gesamtausgaben des Bundes um rund 3 %-Punkte auf unter 9 % gefallen; bis zum Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraumes kommt es zu einem Rückgang um mehr als 10 Mrd. . Die Investitionsausgaben werden also weiter gekürzt. Das zeigt auch der eingangs erwähnte trickreiche Vergleich des Bundesfinanzministeriums: Die deutsche Bauindustrie, insbesondere die Tiefbauunternehmen, leiden nicht unter der vorläufigen Haushaltsführung in den ersten Wochen des Jahres 2005, sie leiden vielmehr seit mehreren Jahren unter dem andauernden Rückgang des Investitionsvolumens - und dieses Leiden hat unter Rot-Grün noch lange kein Ende!
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