Koschyk: Bundesregierung muss Gesetzesfolgenabschätzung aktiver betreiben
Berlin (ots)
Zur Kritik des Bundesrechnungshofes, dass die Bundesregierung das Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung noch zu wenig nutze, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt die Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH), dass die Bundesregierung das Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung zu wenig nutzt (siehe Bundestagsdrucksache 15/4200).
Bereits im August hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten zum Bürokratieabbau ein Prüfraster zur Gesetzesfolgenabschätzung vorgestellt. Bei der Vorab- Prüfung neuer Gesetze darf man sich nicht damit begnügen, rein formal die Auswirkungen etwa auf das Preisniveau darzustellen. Vielmehr muss man vor Umsetzung einer Reform prüfen und darlegen, warum man handelt, was man erreichen will und welche Alternativen und Nebenfolgen ein beabsichtigtes Gesetz hat.
Stichproben des BRH haben gezeigt, dass die Bundesregierung nur in Einzelfällen ... die anerkannten Methoden der Gesetzesfolgenabschätzung genutzt hat und sie mit ihren Gesetzentwürfen nicht einmal den eigenen Anforderungen für eine sachgerechte Gesetzesfolgenabschätzung gerecht wird.
Das von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion entwickelte Prüfraster fasst übersichtlich zusammen, was man vor, während und nach einem Gesetzgebungsverfahren zu prüfen hat. Das Raster soll auch einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten, denn nicht alles, was in Amtsstuben erdacht oder über Bürgersprechstunden den Weg in die Gesetzgebung findet, muss auch gesetzlich geregelt werden.
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