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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk: DNS-Analyse endlich konsequent nutzen

Berlin (ots)

Zur Forderung von zwölf der 16 Landesregierungen,
die DNS-Analyse zur Standardmaßnahme der Polizei bei der
erkennungsdienstlichen Behandlung zu machen, erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Forderung von zwölf
Bundesländern, bundesweit die Entnahme von Speichelproben zur
Standardmaßnahme der Polizei bei der erkennungsdienstlichen
Behandlung zu machen. Bereits im Dezember 2003 hatte die CDU/CSU-
Fraktion die Bundesregierung aufgefordert einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der die Ermittlung und Speicherung des genetischen
Fingerabdrucks – wie beim herkömmlichen Fingerabdruck – als normalen
Bestandteil der erkennungsdienstlichen Behandlung vorsieht. Der
CDU/CSU-Antrag „Verbrechen wirksam bekämpfen – Genetischen
Fingerabdruck konsequent nutzen“ ist nachzulesen auf
Bundestagsdrucksache 15/2159.
Doch Rot-Grün und die Bundesregierung verweigern sich diesem
Anliegen bislang. Es wäre zu wünschen, dass die Bundesregierung
angesichts der Haltung der Länder, die die Hauptarbeit der
polizeilichen Arbeit zu leisten haben, ihre bisher ablehnende Haltung
noch einmal überdenkt. Sie sollte über ihre ideologischen Schatten
springen, zumal auch der Präsident des Bundeskriminalamtes die
Erweiterung der vom BKA geführten DNS-Datenbank fordert.
Der BKA-Präsident gibt an, dass seit Ende der 90er Jahre 320
Tötungs- , 820 Sexual- und fast 2.000 Körperverletzungs- und
Raubdelikte mit Hilfe der DNS-Analyse aufgeklärt werden konnte.
Angesichts dieser Erfolgsbilanz ist es unverständlich, dass in der
DNS-Datei beim BKA bislang nur etwa ein Zehntel der Daten im
Vergleich zur AFIS- Fingerabdruckdatei verzeichnet ist.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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