Bosbach/Fuchs: 2 Jahre Bilanz beim Bürokratieabbau immer mehr Fragen sind ungelöst
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Pressekonferenz zum Bürokratieabbau erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Fuchs MdB:
Seit sechs Jahren regiert die rot-grüne Koalition, seit 2 Jahren gibt es erst den Masterplan Bürokratieabbau. Dessen Bilanz ist erschütternd: Statt weniger Regelungsdichte verkündet die Bundesregierung ständig neue Gesetze und Rechtsverordnungen.
Allein in den letzten zwei Jahren sind 280 Gesetze und 903 Rechtsverordnungen verkündet worden. Außer Kraft gesetzt wurden in beiden Jahren nur 55 Gesetze und 233 Rechtsverordnungen.
Das jüngste Bürokratieungetüm bildet der neue Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes. Nicht nur, dass die Bundesregierung die von Brüssel allein für das Arbeitsrecht vorgesehenen Diskriminierungsmerkmale auch auf eine Vielzahl von anderen Vertragsverhältnissen ausweitet der 139-seitige Gesetzesentwurf enthält zudem zahlreiche unklare Begriffe und ein kompliziertes Regel-Ausnahme-Labyrinth.
Auch der Behördenaufbau blüht unter der Bundesregierung, die bislang hauptsächlich mit großartigen Ankündigungen beim Bürokratieabbau in Erscheinung trat: Es gibt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit 7.000 Mitarbeitern und 175 Millionen Euro Personalkosten, eine Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit 6.000 Beschäftigten und eine neue Mautüberwachungsbehörde mit knapp 1000 Mitarbeitern.
Die Union hat ein systematisches Konzept auf den Tisch gelegt (Bundestagsdrucksache 15/1330), ebenfalls benennt sie deutlich die wichtigsten Sofortmaßnahmen (Bundestagsdrucksachen 15/4156), wie beispielsweise Abschaffung Verbandsklagerecht, Vereinfachung von Schwellenwerten oder ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetzbuches. Befristung von Gesetzen und Rechtsverordnungen, 1:2-Regel, Beweislastumkehr und eine gesamtgesellschaftliche Gesetzesfolgenabschätzung sollen parallel als dauerhafte Mechanismen umgesetzt werden.
Denn gerade die Gesetzesfolgenabschätzung der Bundesregierung ist miserabel. Erst jüngst rügte der Bundesrechungshof die Art und Weise, wie die Bundesregierung im Vorhinein Gesetzesfolgen beurteilt. Welche negativen Auswirkungen solche Gesetzesfolgen für Wirtschaft und Verbraucher haben können, belegen zahlreiche Studien. 46 Milliarden Euro pro Jahr kostet die Gesamtwirtschaft der alltägliche Bürokratiewahnsinn, 84% entfallen davon allein auf mittelständische Unternehmen.
Von ganzheitlichen Konzepten auf Seiten der Bundesregierung fehlt hingegen jede Spur statt klarer Strukturen nur buntes Sammelsurium.
Die Union wird in Kürze eine Große Anfrage an die Bundesregierung zum Bürokratieabbau richten zu viele Fragen sind seit 2 Jahren aufgelaufen und müssen dringend beantwortet werden.
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