Koschyk: Akustische Wohnraumüberwachung für Terrorbekämpfung unverzichtbar
Berlin (ots)
Anlässlich des Einsatzes der akustischen Wohnraumüberwachung im Zusammenhang mit der Festnahme von zwei mutmaßlichen Al-Kaida- Mitgliedern in Mainz und Bonn erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Nach den Recherchen der Panorama-Redaktion war der jüngste Fahndungserfolg der Polizei, die Festnahme von zwei mutmaßlichen Al- Kaida-Mitgliedern in Mainz und Bonn auf den Einsatz der akustischen Wohnraumüberwachung in der Wohnung der Verdächtigen zurückzuführen.
Dies zeigt, dass die akustische Wohnraumüberwachung unverzichtbar für den Schutz der Bevölkerung ist und bestätigt das Ergebnis eines von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit fachkundigen Vertretern von Polizei und Rechtswissenschaft im November des letzten Jahres durchgeführten Expertengesprächs.
Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 3. März 2004 zum so genannten großen Lauschangriff bleibt das heimliche Abhören von Wohnungen mit akustischen Mitteln zur Verbrechensbekämpfung durch die Polizei die entscheidende Maßnahme zum Aufspüren von terroristischen Aktivitäten. Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass der große Lauschangriff zur repressiven Verbrechensbekämpfung grundsätzlich, unter der Voraussetzung, dass in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht eingedrungen wird, weiter möglich ist.
Damit die praktische Anwendung der Wohnraumüberwachung nicht erschwert und kompliziert wird, darf das Urteil nicht extensiv interpretiert werden. Die akustische Wohnraumüberwachung zum Schutz vor Schwerstkriminellen, Terroristen und organisierter Kriminalität muss praktikabel und finanzierbar bleiben.
Den Forderungen der Union, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes an den Erfordernissen der Praxis orientiert, zu interpretieren, entspricht der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 3. März 2004 überhaupt nicht.
Wie schon bei der Diskussion über die Ausweitung der DNA-Analyse hat sich Bundesjustizministerin Zypries in vermeintlich verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten verstrickt. Anstatt das Urteil offen und den Erfordernissen von Realität und Polizeiarbeit entsprechend zu interpretieren, hat sie nicht verbindliche Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes zwingend missverstanden. Die Regelungen des vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 würde die Arbeit von Polizei und Ermittlungsbeamten bei der Terrorismusbekämpfung nachhaltig gefährden. Ein so spektakulärer Fahndungserfolg wie die Festnahme der beiden Terrorverdächtigen am letzten Sonntag wäre nicht mehr möglich.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dem nicht tatenlos zusehen und dafür sorgen, dass der Schutz der Bevölkerung nicht aufgrund eines unzureichenden Gesetzes zur Umsetzung eines Bundesverfassungsgerichtsurteils gefährdet wird.
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