Gehb/Koschyk: Genetischer Fingerabdruck muss konsequent genutzt werden
Berlin (ots)
Anlässlich des von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der DNA-Analyse zu Zwecken des Strafverfahrens erklären der rechtspolitische Sprecher, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Der gestern beschlossene Gesetzentwurf ermöglicht es, die DNA- Analyse als verlässliches Mittel zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten effizient anzuwenden. Danach kann die DNA-Analyse endlich als eine Maßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung eingesetzt werden. Dies entspricht sowohl dem Wandel der Bedeutung dieses Mittels der Tataufklärung als auch den Erfordernissen der Praxis der Strafverfolgung. Die Erhebung des genetischen Fingerabdrucks zum Nachweis der Identität eines Spurenlegers ist inzwischen zu einer Standardmaßnahme staatsanwaltlicher und polizeilicher Ermittlungstätigkeiten geworden. Der bisher bestehende Richtervorbehalt für die Anordnung der DNA- Analyse führt zu bürokratischem Mehraufwand und unnötigen Zeitverzögerungen.
Die immer wieder vorgetragenen Bedenken von Datenschützern sind unbegründet. Nur die nicht codierende DNA, die keinerlei genetische Informationen enthält, wird anonymisiert untersucht und gespeichert. Die in der StPO geregelte molekulargenetische Untersuchung zielt allein auf die Feststellung der Identität und ggf. des Geschlechts des Spurenlegers. Andere Untersuchungen sind nach dem eindeutigen Wortlaut der bisher geltenden Regeln und auch nach den heute beschlossenen Vorschriften nicht zulässig. Die Erhebung des Identifizierungsmusters und dessen Abgleich mit den Vergleichsdaten, etwa aus der DNA-Datei beinhaltet keinerlei qualitative Auswertung der in der DNA enthaltenen Erbinformation.
Folgerichtig ist es deshalb, dass der genetische Fingerabdruck wie der herkömmliche Fingerabdruck gehandhabt wird. Die Polizei kann die Entnahme der Speichelprobe anordnen. Nur im Falle eines körperlichen Eingriffs, z.B. einer zwangsweisen Untersuchung, muss diese wie auch die zwangsweise Fingerabdrucknahme durch einen Richter angeordnet werden.
Die sowohl aus spezial- als auch aus generalpräventiven Gründen und im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten lange überfällige Möglichkeit der konsequenten und umfassenden Nutzung der DNA-Analyse ist nach dem vorliegenden Gesetzentwurf eröffnet. Den Gesetzesentwurf finden Sie unter dem Stichwort Initiativen im Internet: www.cducsu.de/ag2innen.
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