Baumann: Benachteiligten Studenten eine Chance geben
Berlin (ots)
Anlässlich der heute im Petitionsausschuss beschlossenen Empfehlung, die Petitionen zahlreicher Medizinstudenten gegen die Auswirkungen der Änderung der Ärztlichen Approbationsordnung den Landtagen zuzuleiten, erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss, Günter Baumann MdB:
Der Petitionsausschuss hat heute einstimmig empfohlen, die Petition zahlreicher Medizinstudenten den Landesvolksvertretungen (Landtagen) zuzuleiten, soweit die Anerkennung bereits erbrachter Leistungsnachweise angesprochen ist. Damit hat sich im Ergebnis die Auffassung der Union im Ausschuss durchgesetzt, dass die Auswirkungen der Änderung auf die betroffenen Studenten in den Ländern noch einmal überprüft werden müssen. Die SPD hatte das Petitionsverfahren ursprünglich insgesamt abschließen wollen. Ich begrüße es, dass sich die rot-grüne Koalition auf Druck der CDU/CSU- Fraktion hin einer vernünftigen Lösung nicht verschlossen hat und die betroffenen Studenten noch eine Chance bekommen.
Die Vielzahl von Petitionen richtet sich gegen die Übergangsregelung der neuen Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO), durch die Studierende der Medizin, die bereits die für das zweite Examen notwendigen Leistungsnachweise erbracht, aber das 1. Staatsexamen noch nicht absolviert hatten, am zeitnahen Abschluss ihres Studiums gehindert seien, weil sie die restliche Ausbildung nach den Vorschriften der neuen ÄAppO fortsetzen müssen. Die Verzögerung kommt dadurch zustande, dass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der neuen ÄAppO von diesen Studierenden erst im Jahre 2006 durchgeführt werden kann. Auch seien sie daran gehindert, die für die neue staatliche Abschlussprüfung erforderlichen weiteren Leistungsnachweise nach der neuen ÄAppO zu erbringen, da ein entsprechendes Kursangebot an den Universitäten noch nicht bestehe. Zudem fehle es an einer Regelung für die Anerkennung bisher erworbener Leistungsnachweise. Da diese nach der bislang geltenden ÄAppO durch die nach Landesrecht zuständige Stelle erfolgt, bietet eine Überweisung an die Parlamente der Länder den vielen betroffenen Medizinstudenten doch noch eine Chance.
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