Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Strobl: Lücken im Wahlrecht jetzt schließen

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen 1. Lesung zweier
Gesetzentwürfe zur Ausräumung von Regelungslücken im Bundeswahlgesetz
erklären der innenpolitische Sprecher Hartmut Koschyk MdB, und der
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss und
stellvertretende Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Thomas
Strobl (Heilbronn) MdB:
Bereits im Jahre 1988 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
auf eine Lücke im Bundeswahlgesetz (BWG) hingewiesen. Bei der Wahl
2002 kam diese Lücke dann erstmals zum Tragen: In zwei Berliner
Wahlkreisen waren Erstimmenbewerber erfolgreich, deren Partei die 5
Prozent Hürde nicht überschritten hat. Um die Gleichheit des
Erfolgswertes zu gewährleisten, hätten die Zweitstimmen der
entsprechenden Wahlzettel nicht gezählt werden dürfen. Da der 2002
eingetretene Fall jedoch nicht geregelt ist, wurden sie gezählt.
Explizit geregelt (§ 6 BWG) sind bislang lediglich die ähnlich
gelagerten, aber bis heute nicht eingetretenen Fälle, dass ein
Einzelbewerber (ohne Parteibindung oder ohne Landesliste in dem Land
seiner Kandidatur) erfolgreich ist. In diesem Fall werden die
Zweitstimmen nicht gezählt.
Mehrere Wahlanfechtungsklagen gegen diesen Vorgang wurden erhoben.
Aufgrund dieser Klagen wurden die Stimmen in den beiden von der PDS
direkt gewonnenen Berliner Wahlkreisen neu ausgezählt. Ergebnis: wird
das BWG so angewendet, wie es das BVerfG interpretiert, dann wird aus
dem 6.000-Zweitstimmen-Vorsprung der SPD ein 20.000-
Zweitstimmen-Vorsprung für die CDU/CSU. Auf die Mandatsverteilung
hätte dies allerdings keine Auswirkung. Wegen ihrer Überhangmandate
bliebe die SPD stärkste Fraktion.
Die CDU/CSU–Bundestagsfraktion will mit ihrem Gesetzentwurf
erreichen, dass künftig über die Wertung der Zweitstimmen keine
Unklarheiten mehr herrschen und die Interpretation des BVerfG ohne
Zweifel Geltung hat.
Mit einem zweiten Gesetzentwurf will die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion die so genannte Grundmandatsklausel den
gewandelten Verhältnissen nach Deutscher Einheit und
Bundestagsverkleinerung anpassen und zugleich sicherstellen, dass die
5%-Hürde nicht allzu leicht unterlaufen werden kann.
Derzeit werden bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur
Parteien berücksichtigt, die entweder 5% der im Wahlgebiet
abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten (5%-Hürde) oder die in
mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz direkt errungen haben
(Grundmandatsklausel). Diese beiden Hürden sind jedoch sehr
ungleichgewichtig:
So konnten bei der Wahl 1998 mit rund 180.000 Erststimmen
(entspricht etwa 0,6%) drei Wahlkreismandate und damit die
Einbeziehung aller Zweitstimmen in die Sitzverteilung gewonnen
werden. Demgegenüber waren 2.355.288 Zweitstimmen erforderlich, um
das 5-%-Quorum zu erreichen. Diese Unterschiedlichkeit stellt einen
Verstoß gegen die Wahlrechtsgleichheit dar.
Es ist nun, 15 Jahre nach der Deutschen Einheit und der
Verkleinerung des Deutschen Bundestages an der Zeit, die
Grundmandatsklausel von 3 auf mindestens 5 anzupassen. Dies sieht der
zweite Gesetzentwurf der CDU/CSU–Bundestagsfraktion vor.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
  • 24.02.2005 – 16:05

    Seiffert: Bankenstruktur erhalten und fortentwickeln

    Berlin (ots) - Zu Äußerungen der Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Frau Barbara Hendricks, zur Bankenstruktur in Deutschland erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinz Seiffert MdB: Die dreigliedrige Bankenstruktur in Deutschland ist zu erhalten und bei Behaltung der drei Säulen fortzuentwickeln. Die Dreigliedrigkeit des deutschen Bankensystems mit den ...

  • 24.02.2005 – 16:02

    Rachel: Kein Gesetzentwurf des Kabinetts

    Berlin (ots) - Zu dem Verzicht der Bundesjustizministerin auf einen Regierungsentwurf zur Patientenverfügung erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Thomas Rachel MdB: Frau Zypries hat darauf verzichtet, den von ihr vorgelegten Referentenentwurf weiter zu verfolgen. CDU/CSU begrüßen diesen unerwarteten Schritt ausdrücklich, steht doch ...

  • 24.02.2005 – 15:51

    Meister/Fahrenschon/Willsch Stabilitätspakt erhalten und konsequent anwenden!

    Berlin (ots) - Zur heutigen Plenardebatte über den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, der zuständige Berichterstatter im Finanzausschuss, Georg Fahrenschon MdB, und der Haushaltspolitiker, Klaus-Peter Willsch MdB: Der heutige Beschluss der ...