Koschyk/Strobl: Lücken im Wahlrecht jetzt schließen
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen 1. Lesung zweier Gesetzentwürfe zur Ausräumung von Regelungslücken im Bundeswahlgesetz erklären der innenpolitische Sprecher Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss und stellvertretende Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Thomas Strobl (Heilbronn) MdB:
Bereits im Jahre 1988 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf eine Lücke im Bundeswahlgesetz (BWG) hingewiesen. Bei der Wahl 2002 kam diese Lücke dann erstmals zum Tragen: In zwei Berliner Wahlkreisen waren Erstimmenbewerber erfolgreich, deren Partei die 5 Prozent Hürde nicht überschritten hat. Um die Gleichheit des Erfolgswertes zu gewährleisten, hätten die Zweitstimmen der entsprechenden Wahlzettel nicht gezählt werden dürfen. Da der 2002 eingetretene Fall jedoch nicht geregelt ist, wurden sie gezählt.
Explizit geregelt (§ 6 BWG) sind bislang lediglich die ähnlich gelagerten, aber bis heute nicht eingetretenen Fälle, dass ein Einzelbewerber (ohne Parteibindung oder ohne Landesliste in dem Land seiner Kandidatur) erfolgreich ist. In diesem Fall werden die Zweitstimmen nicht gezählt.
Mehrere Wahlanfechtungsklagen gegen diesen Vorgang wurden erhoben. Aufgrund dieser Klagen wurden die Stimmen in den beiden von der PDS direkt gewonnenen Berliner Wahlkreisen neu ausgezählt. Ergebnis: wird das BWG so angewendet, wie es das BVerfG interpretiert, dann wird aus dem 6.000-Zweitstimmen-Vorsprung der SPD ein 20.000- Zweitstimmen-Vorsprung für die CDU/CSU. Auf die Mandatsverteilung hätte dies allerdings keine Auswirkung. Wegen ihrer Überhangmandate bliebe die SPD stärkste Fraktion.
Die CDU/CSUBundestagsfraktion will mit ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass künftig über die Wertung der Zweitstimmen keine Unklarheiten mehr herrschen und die Interpretation des BVerfG ohne Zweifel Geltung hat.
Mit einem zweiten Gesetzentwurf will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die so genannte Grundmandatsklausel den gewandelten Verhältnissen nach Deutscher Einheit und Bundestagsverkleinerung anpassen und zugleich sicherstellen, dass die 5%-Hürde nicht allzu leicht unterlaufen werden kann.
Derzeit werden bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur Parteien berücksichtigt, die entweder 5% der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten (5%-Hürde) oder die in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz direkt errungen haben (Grundmandatsklausel). Diese beiden Hürden sind jedoch sehr ungleichgewichtig:
So konnten bei der Wahl 1998 mit rund 180.000 Erststimmen (entspricht etwa 0,6%) drei Wahlkreismandate und damit die Einbeziehung aller Zweitstimmen in die Sitzverteilung gewonnen werden. Demgegenüber waren 2.355.288 Zweitstimmen erforderlich, um das 5-%-Quorum zu erreichen. Diese Unterschiedlichkeit stellt einen Verstoß gegen die Wahlrechtsgleichheit dar.
Es ist nun, 15 Jahre nach der Deutschen Einheit und der Verkleinerung des Deutschen Bundestages an der Zeit, die Grundmandatsklausel von 3 auf mindestens 5 anzupassen. Dies sieht der zweite Gesetzentwurf der CDU/CSUBundestagsfraktion vor.
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