Koschyk/Strobl/Philipp: Nachbesserungen beim Informationsfreiheitsgesetz dringend erforderlich
Berlin (ots)
Anlässlich der Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum Informationsfreiheitsgesetz erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, der Obmann im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Beatrix Philipp MdB:
Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen für ein Informationsfreiheitsgesetz (Drs. 15/4493) soll jedermann, ob deutscher, europäischer oder anderer Nationalität einen voraussetzungslosen Zugang zu Daten der Bundesverwaltung ermöglichen. Das mit dem Informationsfreiheitsgesetz angestrebte Ziel nach Transparenz von Verwaltungshandeln wurde grundsätzlich von allen Sachverständigen und auch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt. Allerdings mahnten alle Experten erheblichen Änderungsbedarf bei dem vorliegenden Gesetzentwurf an.
Kritik wurde an unklaren Formulierungen, offenen Auslegungsmöglichkeiten und Abwägungsnotwendigkeiten geübt, so gibt es für letztere z.B. keine weiterführenden Kriterien. Die zahlreichen und z.T. unpräzisen Ausnahmetatbestände lassen auf erhebliche koalitionsinterne Schwierigkeiten schließen. Die Experten machten darauf aufmerksam, dass eine Abstimmung mit EU- Vorgaben erfolgen müsse und eine Definition von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu bedenken sei, um -auch und besonders- in diesem Bereich Missbrauch zu begegnen.
Wie bei Konflikten eine ausreichende Berücksichtigung von Datenschutzrechten erfolgen wird, wenn von einer Person gleichzeitig über die Informationsfreiheit entschieden werden soll, wird noch zu klären sein. Von vielen Experten wurden daher auch Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Zusammenlegung der Ämter des Bundesdatenschutzbeauftragten und des Informationsfreiheitsbeauftragten geäußert.
Im Ergebnis hat die Anhörung zahlreiche rechtliche und praktische Fragen aufgeworfen, die einer eingehenden Klärung bedürfen. Die Koalitionsfraktionen sind nun aufgefordert, die Anhörung auszuwerten, die zahlreichen Bedenken aufzugreifen und entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen.
Es wird davor gewarnt, durch ein Hau-Ruck-Verfahren und Zeitdruck einen möglichen Konsens von vornherein zu verhindern. Rot-Grün hat über 6 Jahre für die Einbringung eines Informationsfreiheitsgesetzes gebraucht. Das Ergebnis findet allerdings schon bei Bundesinnenminister Schily (SPD) keine Zustimmung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert ausreichend Zeit, um konstruktiv und sachlich an dem Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken. Es stellt sich allerdings grundsätzlich die Frage, ob das Gesetz in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation derart dringend notwendig ist, zumal wir derzeit, sowohl in der Regierung, als auch in der Opposition weitaus wichtigere und existenziellere Probleme der Menschen in unserem Land zu lösen haben, vorrangig die Arbeitsplatzfrage. Hier besteht allerdings erheblicher Zeitdruck. Man hat den Eindruck, bei Rot-Grün verrutscht zuweilen die politische Prioritätensetzung.
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