Gehb/Strobl: DNA-Analyse muss Standardmaßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung sein
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Debatte zur DNA-Analyse im Deutschen Bundestag erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Dr. Jürgen Gehb MdB, und der Obmann im Innenausschuss des Deutschen Bundestages Thomas Strobl MdB:
Die heutige Debatte der Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Neuregelung der DNA-Analyse zu Zwecken des Strafverfahrens im Deutschen Bundestag hat erneut gezeigt, dass die Anwendung der DNA- Analyse zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten umfassend sein muss.
Vor allem muss es möglich sein, die DNA-Analyse effizient und zeitsparend einzusetzen.
Deshalb muss der genetische Fingerabdruck dem herkömmlichen erkennungsdienstlichen Maßnahmen gleichgestellt werden. Der heute debattierte Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eröffnet diese Möglichkeit, so dass ein zeitgemäßer Umgang mit diesem Mittel zur Tataufklärung sichergestellt werden könnte. Der bisher bestehende Richtervorbehalt für Anordnung der DNA-Analyse, der zu unnötigem bürokratischem Mehraufwand geführt hat und unnötige Zeitverzögerungen nach sich zog, wäre damit aufgehoben. Der genetische Fingerabdruck muss endlich wie der seit 100 Jahren bewährte Fingerabdruck gehandhabt werden können.
Leider erkennen die Vertreter von Rot-Grün immer noch nicht, dass es aus spezial- und generalpräventiven Gründen und vor allem aber mit Blick auf den Schutz der Bevölkerung dringend erforderlich ist, die Voraussetzungen für den umfassenden und unkomplizierten Einsatz des genetischen Fingerabdrucks zu schaffen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell