Koschyk/Strobl: Vorschläge von Rot-Grün für DNA-Abgleich bleiben hinter Praxiserfordernissen zurück
Berlin (ots)
Zu Pressemeldungen vom heutigen Tage, Rot-Grün wolle Erleichterungen beim DNA-Test, erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und der Obmann der CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Der ankündigte rot-grüne Gesetzentwurf zum DNA-Abgleich bleibt hinter den Praxiserfordernissen zurück. Erforderlich ist, dass der genetische Fingerabdruck wie der herkömmliche Fingerabdruck gehandhabt wird. Die Polizei kann die Entgegennahme der Speichelprobe anordnen. Nur im Falle eines körperlichen Eingriffs, z.B. einer zwangsweisen Untersuchung, muss diese wie auch die zwangsweise Fingerabdrucknahme durch einen Richter angeordnet werden.
Die sowohl aus spezial- als auch generalpräventiven Gründen und im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten lange überfällige Möglichkeit der konsequenten und umfassenden Nutzung der DNA-Analyse würde nach dem Gesetzentwurf der CDU/CSU eröffnet. Die von Rot-Grün geplante Absenkung der Strafbarkeitsschwelle ist als Voraussetzung für DNA-Tests nicht zufrieden stellend, weil sie durch die Einschränkung auf Wiederholungstäter erheblich entwertet wird. Es ist nicht sachgerecht, warten zu müssen, bis der Täter mehrfach straffällig geworden ist. Es ist erfreulich, dass Rot-Grün den Forderungen zur Reduzierung des Richtervorbehalts entgegenkommen will. Ob dies letztlich ausreicht, muss anhand der konkreten Gesetzesformulierungen entschieden werden. Es wäre aber nicht das erste Mal, dass Rot-Grün hinter seinen Ankündigungen zurück bleibt.
Das gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass Rot-Grün in der jüngsten Bundestagsdebatte über den Unionsgesetzentwurf die Unionsvorschläge noch als verfassungswidrig strikt zurückgewiesen hat.
Wir werden deshalb genau prüfen, ob das, was Rot-Grün vorlegen wird, einen wirklichen Fortschritt bei der Verbrechensbekämpfung darstellt.
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