Reiche/Braun: Klinische Forschung in der Hochschulmedizin muss gestärkt werden
Berlin (ots)
Zu dem gestern in den Bundestag eingebrachten Antrag der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur klinischen Forschung erklären die bildungs- und forschungspolitische Sprecherin, Katherina Reiche MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helge Braun MdB:
Die klinische Forschung in der Hochschulmedizin in Deutschland hat in den letzten Jahren an Leistungsfähigkeit verloren. Die Attraktivität des Standorts Deutschland für klinische Forschung leidet an Rechtsunsicherheit, Unterfinanzierung und bürokratischen Hemmnissen. Wenn Deutschland eine führende Rolle auf dem Wachstumsmarkt von Gesundheitsforschung und Hochschulmedizin einnehmen soll, muss die klinische Forschung in der Hochschulmedizin erheblich gestärkt werden.
Die Bundesregierung ist daher dringend aufgefordert, endlich auf das Urteil des Bundessozialgerichts von Juli 2004 zur Kostenübernahme der Krankenhausbehandlung von Patienten, die an einer Studie teilnehmen, zu reagieren. Es muss wieder Rechtssicherheit dahin gehend geschaffen werden, dass die Kosten von Krankenhausbehandlungen, die nicht auf eine klinische Studie zurückzuführen sind, auch künftig von der Krankenversicherung erstattet werden.
Desweiteren muss die Bundesregierung sicherstellen, dass Forschungsmittel nicht zweckentfremdet werden zur Deckung von Defiziten in der Krankenversorgung. Die Hochschulambulanzenstudie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat beispielhaft gezeigt, dass teilweise in erheblichem Ausmaß Forschungsgelder zur Deckung von Defiziten in der Krankenversorgung eingesetzt werden. Die Folge solcher Zweckentfremdung der Gelder ist eine geringere Effizienz der Förderung der klinischen Forschung.
Aufgrund der hohen Vorhaltekosten und der komplexen Patientenkollektive der Universitätsklinika und Zentren der Maximalversorgung bedarf die Entwicklung des Fallpauschalensystems bei diesen Krankenhäusern besonderer Beobachtung. CDU und CSU haben bereits beim 2. Fallpauschalenänderungsgesetz erhebliche Verbesserungen erreicht. Auch künftig ist genau darauf zu achten, ob weitere Anpassungen notwendig werden.
Die klinische Forschung im Bereich seltener Erkrankungen erfolgt häufig wissenschaftsinitiiert und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen. Für die klinische Forschung seltener Krankheiten sind daher verstärkt neue Fördermechanismen zu entwickeln.
Nur durch Einräumen eines höheren Stellenwertes der klinischen Forschung bei der Forschungsförderung und durch Verbessern der Rahmenbedingungen für die Hochschulmedizin können die Grundlagen für die weitere Entwicklung von Deutschlands internationaler Wettbewerbsfähigkeit in der weltweit steigenden Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen geschaffen werden.
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