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Bosbach/Koschyk: Nationale Warndatei gegen Visa-missbrauch schaffen!

Berlin (ots)

Zur Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Schaffung
einer nationalen Warndatei gegen Visamissbrauch erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Bosbach MdB, und der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Das Projekt Warndatei ist ein langjähriges Unionsanliegen (BT-Drs.
14/1662). Ziel des Vorhabens ist:
  • Bestehende „Tote Winkel“ bei Datenerfassung und Datenaustausch zwischen deutschen Behörden im In- und Ausland, die die Bekämpfung der Schleuserkriminalität behindern, beseitigen.
  • Aktiv gegen Schleusertum vorgehen: Installation eines „Frühwarnsystems“ gegen Schleuser.
Durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die
Errichtung einer Warndatei beim Bundesverwaltungsamt wird die innere
Sicherheit durch effektivere Bekämpfung illegaler Einreisen und
Schleuserkriminalität verbessert werden. Die Einrichtung einer
zentralen Auskunfts- und Prüfstelle als zentralen Ansprechpartner für
Fragen und Überprüfungen durch deutsche Auslandsvertretungen ist
hierfür der richtige Weg. Eine wirksame Bekämpfung von
Visaerschleichungen und der damit verbundenen organisierten
Kriminalität ist zur Zeit kaum möglich, da die einzelnen
Auslandsvertretungen nur über die von ihnen selbst erkannten
Missbrauchsfälle informiert sind. Erkenntnisse anderer Stellen,
insbesondere der anderen deutschen Auslandsvertretungen und der
Grenzbehörden, erfahren sie – wenn überhaupt - nur zufällig. Viele
Personen und Organisationen operieren im Bereich der
Schleuserkriminalität aber längst nicht mehr beschränkt auf einzelne
Auslandsvertretungen, sondern weichen aus, wenn sie feststellen, dass
die von ihnen beschafften Verpflichtungserklärungen sowie gefälschte
oder verfälschte Dokumente bei einer Auslandsvertretung nicht oder
nicht mehr anerkannt werden. Vielfältige Beziehungen untereinander
und der internationale Tätigkeitsbereich dieser
Schleuserorganisationen haben dazu geführt, dass die einzelne
Auslandsvertretung weitgehend machtlos ist.
Deswegen ist eine zentrale Erfassung und Bereitstellung aller
Daten beim Bundesverwaltungsamt erforderlich. Hierauf sollen vor
allem alle Stellen Zugriff haben, die berechtigt sind, Visa
auszustellen oder Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen. Die
Zugriffsmöglichkeit der Sicherheitsbehörden auf die Daten der
Warndatei ist notwendig, um erkennbaren Entwicklungen wirksam
begegnen und Ansätze organisierter Kriminalität bekämpfen zu können.
Anlass für eine Datenspeicherung in der Warndatei sind rechtswidrige
Verhaltensweisen von Personen, die ein Visum beantragen, eine
Verpflichtungserklärung abgeben, um einem Ausländer zu einem Visum zu
verhelfen, oder anderweitig bei der Beschaffung von Visa mitwirken.
  • In der Warndatei sollen Daten von Personen und Organisationen erfasst werden, die dem Bereich des Schlepper- Unwesens zuzurechnen oder im Zusammenhang mit Visa-Erschleichung aufgefallen sind.
  • Diese Informationen müssen den für die Visa-Erteilung zuständigen Stellen durch eine zentrale Erfassung und Bereitstellung der Daten verfügbar gemacht werden, um Visa-Erschleichung wirksam zu unterbinden. Diese Daten sind vor allem den deutschen Auslandsvertretungen sowie den mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Stellen zugänglich zu machen.
Trotz der drängenden Probleme hat die Bundesregierung bislang
keinen Gesetzentwurf vorgelegt, weil sie mit den notwendigen
Änderungen bis zur Einführung des auf europäischer Ebene geplanten
Visa- Informationssystems (VIS) warten möchte. Die Einrichtung eines
europäischen Visa-Informationssystems ist grundsätzlich zu begrüßen,
allein sind die Planungen auf europäischer Ebene keineswegs so
konkret, dass mit einer baldigen Umsetzung gerechnet werden könnte.
Vor allem bleibt VIS aber derzeit hinter dem Gesetzentwurf zur
nationalen Warndatei zurück. So sind z.B. Recherchebefugnisse für die
Sicherheitsbehörden nicht gewährleistet. Auch der Bundesrat hat
Anforderungen geltend gemacht (BR-Drs. 25/05 vom 18. 02. 05).
Angesichts der erheblichen Missstände, die im Zusammenhang mit der
Visa-Affäre zu Tage getreten sind, ist jedoch rasches Handeln
geboten, um zu verhindern, dass Deutschland noch länger das große
Einfallstor für Schleusungen in den Schengen-Raum ist, zumal auch der
mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes neu geschaffene § 69 Abs. 2
Nr. 2 Buchst. h Aufenthaltsverordnung nicht in der Lage ist, die
bestehenden Sicherheitslücken wirksam zu schließen.
Die Union hatte bereits in der letzten Legislaturperiode einen
Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Warndatei vorgelegt, Rot-Grün hat
ihn abgelehnt. Im Rahmen der Zuwanderungsverhandlungen hatten CDU und
CSU das Gesetz erneut eingebracht, Minister Schily wies ihn zurück.
Dies ist völlig unverständlich, zumal die fehlende nationale
Warndatei offenkundig die Schleusung von Ausländern begünstigt hat.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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