Bosbach/Koschyk: Nationale Warndatei gegen Visa-missbrauch schaffen!
Berlin (ots)
Zur Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einer nationalen Warndatei gegen Visamissbrauch erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Das Projekt Warndatei ist ein langjähriges Unionsanliegen (BT-Drs. 14/1662). Ziel des Vorhabens ist:
- Bestehende Tote Winkel bei Datenerfassung und Datenaustausch zwischen deutschen Behörden im In- und Ausland, die die Bekämpfung der Schleuserkriminalität behindern, beseitigen.
- Aktiv gegen Schleusertum vorgehen: Installation eines Frühwarnsystems gegen Schleuser.
Durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Errichtung einer Warndatei beim Bundesverwaltungsamt wird die innere Sicherheit durch effektivere Bekämpfung illegaler Einreisen und Schleuserkriminalität verbessert werden. Die Einrichtung einer zentralen Auskunfts- und Prüfstelle als zentralen Ansprechpartner für Fragen und Überprüfungen durch deutsche Auslandsvertretungen ist hierfür der richtige Weg. Eine wirksame Bekämpfung von Visaerschleichungen und der damit verbundenen organisierten Kriminalität ist zur Zeit kaum möglich, da die einzelnen Auslandsvertretungen nur über die von ihnen selbst erkannten Missbrauchsfälle informiert sind. Erkenntnisse anderer Stellen, insbesondere der anderen deutschen Auslandsvertretungen und der Grenzbehörden, erfahren sie wenn überhaupt - nur zufällig. Viele Personen und Organisationen operieren im Bereich der Schleuserkriminalität aber längst nicht mehr beschränkt auf einzelne Auslandsvertretungen, sondern weichen aus, wenn sie feststellen, dass die von ihnen beschafften Verpflichtungserklärungen sowie gefälschte oder verfälschte Dokumente bei einer Auslandsvertretung nicht oder nicht mehr anerkannt werden. Vielfältige Beziehungen untereinander und der internationale Tätigkeitsbereich dieser Schleuserorganisationen haben dazu geführt, dass die einzelne Auslandsvertretung weitgehend machtlos ist.
Deswegen ist eine zentrale Erfassung und Bereitstellung aller Daten beim Bundesverwaltungsamt erforderlich. Hierauf sollen vor allem alle Stellen Zugriff haben, die berechtigt sind, Visa auszustellen oder Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen. Die Zugriffsmöglichkeit der Sicherheitsbehörden auf die Daten der Warndatei ist notwendig, um erkennbaren Entwicklungen wirksam begegnen und Ansätze organisierter Kriminalität bekämpfen zu können. Anlass für eine Datenspeicherung in der Warndatei sind rechtswidrige Verhaltensweisen von Personen, die ein Visum beantragen, eine Verpflichtungserklärung abgeben, um einem Ausländer zu einem Visum zu verhelfen, oder anderweitig bei der Beschaffung von Visa mitwirken.
- In der Warndatei sollen Daten von Personen und Organisationen erfasst werden, die dem Bereich des Schlepper- Unwesens zuzurechnen oder im Zusammenhang mit Visa-Erschleichung aufgefallen sind.
- Diese Informationen müssen den für die Visa-Erteilung zuständigen Stellen durch eine zentrale Erfassung und Bereitstellung der Daten verfügbar gemacht werden, um Visa-Erschleichung wirksam zu unterbinden. Diese Daten sind vor allem den deutschen Auslandsvertretungen sowie den mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Stellen zugänglich zu machen.
Trotz der drängenden Probleme hat die Bundesregierung bislang keinen Gesetzentwurf vorgelegt, weil sie mit den notwendigen Änderungen bis zur Einführung des auf europäischer Ebene geplanten Visa- Informationssystems (VIS) warten möchte. Die Einrichtung eines europäischen Visa-Informationssystems ist grundsätzlich zu begrüßen, allein sind die Planungen auf europäischer Ebene keineswegs so konkret, dass mit einer baldigen Umsetzung gerechnet werden könnte.
Vor allem bleibt VIS aber derzeit hinter dem Gesetzentwurf zur nationalen Warndatei zurück. So sind z.B. Recherchebefugnisse für die Sicherheitsbehörden nicht gewährleistet. Auch der Bundesrat hat Anforderungen geltend gemacht (BR-Drs. 25/05 vom 18. 02. 05). Angesichts der erheblichen Missstände, die im Zusammenhang mit der Visa-Affäre zu Tage getreten sind, ist jedoch rasches Handeln geboten, um zu verhindern, dass Deutschland noch länger das große Einfallstor für Schleusungen in den Schengen-Raum ist, zumal auch der mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes neu geschaffene § 69 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. h Aufenthaltsverordnung nicht in der Lage ist, die bestehenden Sicherheitslücken wirksam zu schließen.
Die Union hatte bereits in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Warndatei vorgelegt, Rot-Grün hat ihn abgelehnt. Im Rahmen der Zuwanderungsverhandlungen hatten CDU und CSU das Gesetz erneut eingebracht, Minister Schily wies ihn zurück. Dies ist völlig unverständlich, zumal die fehlende nationale Warndatei offenkundig die Schleusung von Ausländern begünstigt hat.
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