Heinen/Kaupa: Jugendschutz fehlt bei Schnapsbrausepulver
Berlin (ots)
Zum verstärkten Konsum von Schnapsbrausepulver, einem neuen In- Getränk bei Jugendlichen, erklären die Beauftragte für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die Beauftragte für Drogen, Gerlinde Kaupa MdB:
Schnapsbrausepulver ist ein Getränk, das gezielt Jugendliche anspricht und zunehmend über das Internet auch an Minderjährige verkauft wird. Mit einem einfachen Klick bei der falschen Altersangabe kann ein 14-jähriger auf der Homepage des hochprozentigen Pulvers am Jugendschutzgesetz vorbei bestellen - obwohl der Kauf erst ab 18 erlaubt ist. Der Händler hat mit der Altersabfrage seine Schuldigkeit getan und alle gesetzlichen Auflagen erfüllt.
Weniger Tage später erhält der Teenager ein Paket mit 10, 20, 30 Instantpulvertütchen. Das harmlos aussehende Brausepulver beinhaltet jedoch im angegebenen Mischungsverhältnis laut Deklaration 4,8 Volumenprozent Alkohol, was fast eineinhalb Gläschen Schnaps entspricht. Das Fatale: das Mischungsverhältnis kann der Jugendliche selbst bestimmen.
Die rot-grüne Regierung sieht keinerlei Handlungsbedarf, diese Gesetzeslücke zu schließen. Ganz im Gegenteil! Das Problem der fingierten Altersangabe im Netz sei vergleichbar mit dem des Alkoholkaufs eines Erwachsenen für einen Jugendlichen, dies könne laut aktueller Anfrage an die Bundesregierung ja auch nicht unterbunden werden. So sieht die Regierung stumm zu wie sich das Geschäft mit dem Schnapsbrausepulver immer mehr ins Internet verlagert und den minderjährigen Jugendlichen alle Türen zum Alkoholmissbrauch öffnen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell