Koschyk/Göbel: Reform des öffentlichen Dienstes mit Augenmaß
Berlin (ots)
Anlässlich des heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes zur Reform der Strukturen des öffentlichen Dienstrechtes erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und der zuständige Berichterstatter, Ralf Göbel MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht einer Modernisierung des öffentlichen Dienstrechtes grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.
Wir sind offen für eine angemessene Modernisierung des Laufbahnprinzips und die Stärkung des Leistungsprinzips. Ausdrücklich begrüßen wir die Stärkung der Mobilität der Beamten und damit die Erleichterung des Wechsels zur Wirtschaft und zu internationalen Organisationen sowie die Verschlankung der Regelungswerke.
Allerdings sind im Hinblick auf die Regelungen des Gesetzes zur Reform der Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern viele Fragen noch nicht geklärt. Bei den Regelungen des Bezahlungsstrukturgesetzes handelt es sich anders als heute von Bundesinnenminister Schily in der Pressekonferenz behauptet, nicht um das System einer echten leistungsorientierten Bezahlung.
Die Budgetierung der vorgesehenen finanziellen Mittel in Höhe der Leistungsstufe 2 führt zwangsläufig dazu, dass sich die Leistungsbeurteilung eher am vorhandenen Budget als an den tatsächlichen individuellen Leistungen orientieren wird. Allein die Vergabe einer Leistungsstufe 3 oder 4 als Abweichung von der eines Normleisters mit der Leistungsstufe 2 führt zwangsläufig dazu, dass der beurteilende Vorgesetzte andere Beamte schlechter beurteilen muss. Dies dürfte zu erheblichen Akzeptanzproblemen bei den Beschäftigten, aber auch in den Folgewirkungen zu Reibungsverlusten und erhöhten verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten führen.
Auch bestehen bereits seit 1997 mit den Leistungsstufen -zulagen und prämien leistungsbezogene Besoldungselemente. Hiervon wurde allerdings von der Bundesregierung und den Bundesländern wenig Gebrauch gemacht. Die Anwendung der Leistungsstufen und Zulagen scheiterte u.a. auch an den zu komplizierten und wenig transparenten Kriterien. Es ist nicht erkennbar, wie diese bestehenden Schwierigkeiten durch das neue System der Leistungsbeurteilung beseitigt werden sollen.
Darüber hinaus dürfte problematisch sein, dass über Jahre hinweg nach zwei Besoldungssystemen vorgegangen werden muss. Auch dies führt zu erhöhtem Verwaltungsaufwand. Des weiteren müssen die Beurteilungssysteme angepasst und sämtliche Erst- und Zweitbeurteiler nach dem gleichen System für ein neu zu entwickelndes Beurteilungssystem flächendeckend geschult werden. Es ist davon auszugehen, dass eine erhebliche Verstärkung der Personalverwaltung erforderlich sein wird.
Inwieweit die beamtenrechtliche Unabhängigkeit bei Umsetzung der Bezahlungsstrukturen in der vorgesehenen Form tangiert wird, bedarf der Klärung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird deshalb dieses Reformvorhaben mit der gebotenen Sorgfalt überprüfen. Bundesinnenminister Schily muss sich allerdings fragen lassen, warum er dieses wichtige Reformvorhaben erst am bitteren Ende der rot-grünen Regierungszeit auf den Weg gebracht hat, so dass es der Diskontinuität verfallen wird. Eine unionsgeführte Bundesregierung wird ab Herbst 2005 eine Reform des öffentlichen Dienstes im offenen Dialog mit den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes engagiert anpacken-, so wie 1997 eine unionsgeführte Bundesregierung die letzte große Dienstrechtsreform auf den Weg gebracht hat.
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