Koschyk/Göbel: Rechtsstaatlich gebotener Umgang mit Beamten und Versorgungsempfängern
Berlin (ots)
Anlässlich der Äußerungen des innenpolitischen Sprechers der SPD- Bundestagsfraktion zu der Beantragung einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Ralf Göbel MdB:
Die Beantragung einer Anhörung zum Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz in der gestrigen Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages stellt nicht verantwortungsloses Taktieren, sondern verantwortungsbewusstes Handeln dar. Aufgrund der gravierenden offenen Rechtsfragen und der komplexen Materie ist eine Anhörung unverzichtbar.
Unverständlich ist, wieso die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die den desaströsen Entwurf in der 1. Lesung im Deutschen Bundestages abgelehnt hatte, nicht die notwendige Klärung der offenen Fragen im Rahmen einer Sachverständigenlösung anstreben soll.
Der überproportionale Einschnitt in die Beamtenversorgung durch das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz ist unbestritten und verfassungsrechtlich problematisch. Unbillig ist darüber hinaus, dass die bisherigen Leistungseinschnitte in die Beamtenversorgung überhaupt keine Berücksichtigung finden. Rot-Grün mag aus ideologischen Gründen eine Schlechterstellung der Beamtenschaft anstreben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dagegen für eine wirkungsgleiche Übertragung von Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Reformschritte und der verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen Erfordernisse ein. Die rhetorischen Ausfälle sind auch angesichts der gestrigen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht über die Auswirkungen des ersten Versorgungsrechtsänderungsgesetz, in dem die Senkung des Versorgungsniveaus, die deutlich über die Verringerung der Renten hinausging, Verhandlungsgegenstand ist, nicht angemessen.
Der Hinweis auf die Einmalzahlung zeigt wieder einmal, wie unsystematisch Rot-Grün bei ihren Gesetzgebungsversuchen vorgeht. Die Übertragung von tarifvertraglich für Bund und Kommunen vereinbarte Einmalzahlungen gehören nicht in das verfassungsrechtlich bedenkliche Reformwerk des Beamtenversorgungssystems.
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