Kampeter/Kaster: Union fordert verfassungskonforme Öffentlichkeitsarbeit
Berlin (ots)
Anlässlich der gestrigen Beratung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Haushaltsausschuss erklären der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, Steffen Kampeter MdB, und der zuständige Berichterstatter, Bernhard Kaster MdB:
Der Bundeskanzler hat am 22. Mai 2005 erklärt, für den Herbst dieses Jahres Neuwahlen zum Deutschen Bundestag herbeiführen zu wollen. Vor diesem Hintergrund erwartet die CDU/CSU von der Bundesregierung die Einhaltung folgender Maßgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit:
Im Einzelnen:
1. Wir fordern, dass die Bundesregierung die Leitsätze des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen in Bund und Ländern strikt beachtet.
2. Wir fordern die Bundesregierung entsprechend ihrer Verpflichtung, sich jeder parteiergreifenden Einwirkung auf eine Wahl zu enthalten, auf, die Entscheidung des Wählers nicht durch Werbung unter Einsatz öffentlicher Haushaltsmittel zu Gunsten der Regierungsparteien zu beeinflussen. Deshalb erwartet die Union, dass vom Zeitpunkt der möglichen Festsetzung eines Wahltermines keine weiteren Kampagnen oder ähnliche werbewirksame Maßnahmen durch die Bundesregierung ausgeschrieben oder vergeben werden und auch die vom Regierungssprecher in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 1. Juni 2005 angekündigten öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen unterbleiben.
3. Die CDU/CSU stellt fest, dass die Bundesregierung bis zum 22. Mai 2005 bereits Haushaltsmittel in Höhe von 46,22 Mio. für Öffentlichkeitsarbeit verausgabt hat und eine Intensivierung der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Bundesregierung im laufenden Haushaltsjahr erkennbar ist. Entsprechend dem aus den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts folgenden Gebot äußerster Zurückhaltung regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit in der Vorwahlzeit fordert die CDU/CSU die Bundesregierung deshalb auf, die dann noch verfügbaren Haushaltsmittel bei den Titeln für Öffentlichkeitsarbeit (Funktion 013 des Funktionsplans) und für Fachinformationen (Titel 543 01) äußerst restriktiv zu bewirtschaften und Ausgaben auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Unzulässige Wahlwerbung jeder Art, z.B. auch in Form konzentrierter Anzeigenschaltungen in den Printmedien, ist durch einen entsprechenden Erlass auszuschließen.
4. Darüber hinaus stellt die CDU/CSU fest, dass die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode bisher 64 Rahmenverträge im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit mit unterschiedlichen Vertragspartnern geschlossen hat. In Einzelfällen sehen die Rahmenverträge auch monatliche Pauschalzahlungen vor, die Haushaltsmittel weit über den Ablauf der Legislaturperiode binden. Die Union fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf, die bestehenden Vertragsverhältnisse im Einzelnen auf die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung zu überprüfen, um eine künftige Bundesregierung nicht länger als notwendig an abgeschlossene Vertragsverhältnisse im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zu binden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell