Bosbach: Kritik aus Karlsruhe sehr ernst nehmen
Berlin (ots)
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsverfassungsgerichts über den europäischen Haftbefehl erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB:
Alle an der Gesetzgebung beteiligten Verfassungsorgane sollten die Kritik aus Karlsruhe sehr ernst nehmen, die in der Aufhebung des Gesetzes über den Europäischen Haftbefehl durch das Bundesverfassungsgericht liegt.
Welche Spielräume europäisches Recht dem deutschen Gesetzgeber lässt und welche zusätzlichen Sicherungen unsere Verfassung gebietet, muss künftig viel sorgfältiger als bislang üblich geprüft werden.
Die Kritik richtet sich nicht nur an die mit der Formulierung der Gesetze betrauten Bundesministerien und die Bundesregierung, der die Gesetzesinitiative obliegt. Auch der Deutsche Bundestag wird seine Kontroll- und Gesetzgebungsaufgabe bei der Umsetzung europäischen Rechts künftig selbstbewusster wahrnehmen müssen.
Dazu gehört auch die frühzeitige Information über europäische Rechtsetzungsvorhaben und die Position, die die Bundesregierung dabei für Deutschland im Rat vertritt.
Mit der zentralen Aufgabe und der Verantwortung des Parlaments wäre es nicht vereinbar, wenn es zur bloßen Umsetzungsmaschine für europäische Rechtsakte würde.
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