Koschyk/Strobl: Vorgaben aus Karlsruhe rasch umsetzen
Berlin (ots)
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die präventive Telefonüberwachung erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt es, unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Karlsruhe die präventive Telefonüberwachung als Mittel der Terrorbekämpfung zu effektivieren.
Auf gar keinen Fall darf das Urteil von den Gegnern wirksamer Maßnahmen zur Terrorbekämpfung zum Anlass genommen werden, um wieder in alte Wahlkampfrhetorik gegen einen vermeintlichen Überwachungsstaat zu verfallen. Es geht nicht darum einem Gegeneinander von Staat und Bürgerrechten das Wort zu reden, sondern das Miteinander im Kampf gegen den Terrorismus zu stärken. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat zu Recht unterstrichen, dass es um die Frage der richtigen Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gehe.
Diese richtige Balance ist Grundlage des umfassenden Anti-Terror- Konzepts im Regierungsprogramm von CDU und CSU. In diesem Sinne muss mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die präventive Telefonüberwachung auch weiterhin zum umfassenden Schutz der Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Die Menschen wollen in Sicherheit leben und sie haben ein Recht darauf.
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