Koschyk/Schröder: Kein Sicherheitsgewinn durch Maritimes Seesicherheitszentrum
Berlin (ots)
Anlässlich der Einrichtung eines sog. "Maritimen Sicherheitszentrums" erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Ole Schröder MdB:
Die Verwaltungsvereinbarung für ein "Maritimes Sicherheitszentrum", die heute in Cuxhafen paraphiert wurde, ist vor dem Hintergrund der enormen terroristischen Bedrohungslage enttäuschend. Es wurde lediglich die Absicht erklärt, die Koordination und die Zusammenarbeit zu verbessern.
Die räumliche Konzentration in einem gemeinsamen Einsatzzentrum kann nicht darüber hinweg täuschen, dass sich dahinter weiterhin die bisherige Behördenvielfalt bei weitgehend deckungsgleicher Aufgabenstellung verbirgt.
Das Vorgehen der Verwaltungsvereinbarung besteht darin, einfach alle Verantwortungsträger in einen großen Raum zu stecken und auf gute Zusammenarbeit zu hoffen. Dieses Vorgehen kann dann klappen, wenn sich alle Beteiligten gut verstehen und gut zusammen arbeiten, es muss aber nicht funktionieren. Angesichts der Dimension möglicher Schadensereignisse können wir uns das Prinzip Hoffnung einfach nicht erlauben. Ein Antrag der CDU/CSU Fraktion für eine durchgreifende Reform und Zusammenführung aller Bundes- und Landesbehörden zu einer schlagkräftigen Truppe wurde von Rot-Grün im Dezember 2004 abgelehnt. Es ist beunruhigend, dass die gewünschte verbesserte Schlagkraft sowohl der Unfallverhütung als auch der Unfallbekämpfung mit der derzeitigen Struktur nicht erreicht wird. Angesichts der Haushaltslage von Bund und Küstenländern ist dem Steuerzahler wohl schwer vermittelbar, warum auch noch im Jahr 2005 fünf Bundesbehörden und fünf Küstenländer mit ihrerseits 15 Behörden und Ämtern 16 verschiedene sich teilweise überschneidende Aufgaben auf See wahrnehmen.
Seit den 50er Jahren wird versucht, diese unterschiedlichen Kompetenzen durch immer weitere Kooperationsvereinbarungen zu koordinieren.
Mittlerweile gibt es fünfundzwanzig Verträge. Das Ergebnis ist ein Nebeneinander von Einheiten und Zuständigkeiten, das mittlerweile selbst von Experten kaum noch überblickt werden kann. Die Verwaltungsvereinbarung sieht ebenfalls lediglich ein weiteres Versprechen zu mehr Kooperation vor. Die Schaffung einer gemeinsamen Küstenwache ist unerlässlich für die Sicherheit auf See. Dies betonen auch die Umweltverbände wie z.B. die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste, in der Landkreise, Städte und Gemeinden vertreten sind. Das Problem liegt einerseits bei den Bundesministerien, die nicht bereit sind, untereinander ausreichend zusammenzuarbeiten und zum anderen an der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Land. Der Bund ist anders als für den Luftraum nicht für die gesamte Gefahrenabwehr aus See zuständig. Der Bund ist beispielsweise dafür zuständig, zu kontrollieren, dass die Schiffe kein Schweröl verlieren. Sobald aber dann doch Schweröl ins Wasser gelangt ist, hat der Bund keine Kompetenz mehr. Die Bundesbeamten müssen dann das Umweltministerium des Landes anrufen. Erst vor zwei Jahren starben 1300 Vögel an den Folgen einer Ölpest vor Amrum. An dieser absurden Kompetenzverteilung ändert sich durch die Verwaltungsvereinbarung gar nichts.
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