Koschyk: Bundesverfassungsgericht verweist illegale Doppelstaatler von der Wahlurne
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Falle einer illegalen Doppelstaatlerin aus der Türkei, die ihre Teilnahme an der Bundestagswahl erzwingen wollte (2 BvQ 25/05), erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Ich begrüße die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für die bevorstehende Bundestagswahl: Illegale Doppelstaatler dürfen nicht an der Bundestagswahl am 18. September teilnehmen. Jetzt muss die Bundesregierung umgehend sicherstellen, dass keiner der illegalen Doppelstaatler aus der Türkei an der Bundestagswahl teilnimmt. Wahlfehler müssen unbedingt verhindert werden.
Es ist eine Farce, dass dies aufgrund der rot-grünen Verweigerungshaltung immer noch nicht sichergestellt ist. Bereits im Dezember 2004 hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Rot-Grün aufgefordert, das Problem der illegalen Doppelstaatler anzupacken und insbesondere gegenüber der Türkei tätig zu werden. Da Rot-Grün hier bewusst untätig blieb, müssen die Länder nun die illegalen Doppelstaatler in zeitintensiven Fragebogenaktionen identifizieren. Sollte es zur Teilnahme illegaler Doppelstaatler kommen, trägt hierfür allein die rot-grüne Bundesregierung die Verantwortung. Besonders die Untätigkeit von Innenminister Schily gegenüber seinem türkischen Amtskollegen hat maßgeblich mit zur derzeitigen Lage beigetragen. Er war nicht in der Lage, die Verweigerungshaltung des rot-grünen EU-Wunschkandidaten bei der Aufklärung der illegalen Doppelstaatler zu brechen. Ganz im Gegenteil - es häufen sich Meldungen, dass türkische Konsulate die Aufklärungsaktionen der Länder bewusst torpedieren. Das ist nicht hinnehmbar.
Vor der Bundestagswahl muss der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig Geltung verschafft werden. Es muss Gewissheit herrschen, dass Personen, die ihr Wahlrecht verloren haben, nicht an der Bundestagswahl teilnehmen können. Die Wählerinnen und Wähler müssen sicher sein können, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
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