Schauerte: Ölpreisbindung gehört auf den Prüfstand
Berlin (ots)
Zur aktuellen Diskussion über die steigenden Energiepreise bei Öl und Gas erklärt der Mittelstandspolitische Sprecher und Berichterstatter für Wettbewerbs- und Kartellrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Kostengünstige Energie ist ein zentraler Standortfaktor in Deutschland. Gerade mittelständische Unternehmen und Privathaushalte sind mehr denn je auf bezahlbaren Strom, Benzin, Öl und Gas angewiesen. Überteuerte Energiepreise belasten die Kaufkraft, erhöhen Produktionskosten, gefährden Wettbewerbsfähigkeit, kosten Arbeitsplätze und beschleunigen die Abwanderung energieintensiver Branchen.
Trotz gleicher weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist fast nirgends in Europa Energie so teuer wie in Deutschland. Das zeigt, dass diese Entwicklung vor allem ein Ergebnis ideologischer und falscher politischer Entscheidungen von Rot-Grün ist.
Die Preisentwicklung nach der Hurrikan-Katastrophe in den USA macht aber auch deutlich, dass auf den Märkten für Öl und Gas mangelnder Wettbewerb herrscht und Transparenz fehlt.
Die Wettbewerbsbehörden und Netzregulierer sind daher gefordert, diese Marktmechanismen kritisch zu überprüfen:
- Die seit den 60er Jahren bestehende Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis gehört auf den Prüfstand der Wettbewerbsbehörden. Der ursprüngliche Zweck dieser Preisbindung, Kunden vor großen Preisschwankungen beim Gas zu schützen und Gas konkurrenzfähig zum Öl zu machen, kehrt sich zur Zeit ins Gegenteil. Die Kopplung entfaltet keine Bremswirkung mehr, sondern wirkt preistreibend beim Gas. Die Privatkunden fühlen sich als Gefangene von Verträgen und Konditionen, die sie nicht nachvollziehen können.
- Es darf nicht sein, dass unter dem Deckmantel der Versorgungssicherheit Exklusivverträge und Laufzeiten von bis zu 20 Jahren einen Lieferantenwechsel von Industriekunden oder Stadtwerken faktisch unmöglich machen.
- Das Bundeskartellamt sollte die bisher üblichen Lieferverträge zwischen Ferngasunternehmen und Großabnehmern in den laufenden Verfahren einer strengen Prüfung unterziehen. Zum Missbrauch einladende Vereinbarungen dürfen nicht länger toleriert werden.
- Neben wettbewerbsorientierter Vertragsgestaltung muss ein diskriminierungsfreier Netzzugang durch die zuständigen Regulierungsbehörden sichergestellt werden.
- Weil es sich ganz eindeutig um ein internationales Kartell handelt, ist vor allem auch die Europäische Kommission gefordert. Da ein Teil der Lieferländer Mitgliedstaaten der EU sind, sollten die Brüssler Wettbewerbshüter schnell aktiv werden. So wäre die Überprüfung des gesamten Vertragsmechanismus möglich. Das ist darum wichtig, weil die Ölpreisbindung insbesondere von Unternehmen aus den Lieferländern durchgesetzt wird. Inwieweit deutsche Großabnehmer an dieser Vereinbarung aus Eigeninteresse mitwirken, bleibt zu klären.
- Letztlich ist die Frage der Ölpreisbindung auch unter dem Gesichtpunkt des internationalen Handels und des WTO-Regelwerkes zu untersuchen.
Gerade Energiemärkte brauchen einen funktionierenden Wettbewerb und eine strenge Missbrauchsaufsicht, damit Angebot und Nachfrage für günstige Kosten sorgen und Preistreiberei verhindert wird.
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